Ein Rüstungskonzern will das ehemalige DN-Areal kaufen, im Stadtrat hat eine Mehrheit einen Bebauungsplan angestoßen und eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.
RüstungsstandortTroisdorfer Politiker legt Beschwerde gegen Vorkaufsrecht der Stadt ein
In der Diskussion um die Zukunft des Dynamit-Nobel-Grundstücks in Troisdorf hat nun auch Stadtratsmitglied Hans-Leopold Müller (Die Fraktion) die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Er erhebt Beschwerde gegen die im Stadtrat beschlossene Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung. Zuvor waren bereits zwei weitere Beschwerden eingegangen.
Troisdorfer Politiker Hans-Leopold Müller sieht nicht das Wohl der Allgemeinheit
Das Vorkaufsrecht dürfe im vorliegenden Fall nicht ausgeübt werden, „da das Wohl der Allgemeinheit dies nicht rechtfertigt“, wie es das Baugesetzbuch vorschreibe. Müller bezieht sich auf frühere Urteile, wonach „ein Überwiegen der Gemeinwohlbelange“ nur dann anzunehmen sei, wenn für den verfolgten städtebaulichen Zweck auch eine Chance auf Umsetzung besteht.
Das aber setze voraus, dass nicht nur der Verwendungszweck feststeht, sondern auch erkennbar sei, dass das Vorhaben„ in absehbarer Zeit“ verwirklicht wird. Solle auf dem Areal zwischen Mauspfad, T-Park-Gelände, Kronenstraße und Sportplatz Wohnbebauung entstehen, müsse demnach ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.
Hinreichend konkrete Pläne der Stadt für das Projekt Wohnen gebe es aber derzeit nicht, so Müller. Vielmehr habe Bürgermeister Alexander Biber im Stadtrat wie auch in Zeitungen und Fernsehen mehrfach erklärt, dass eine Transformation des Industriestandorts erst in Jahrzehnten zum Tragen kommen solle.
Die Gemeinde wolle sich das Grundstück im Sinne einer „Vorratshaltung“ sichern, erklärte Müller, der darin einen Verstoß gegen das Baugesetzbuch sieht. Auch als Finanzaufsicht ruft Müller den Landrat an. Deren Aufgabe sei unter anderem, zu verhindern, dass sich die Kommunen finanziell übernehmen.
Kosten für Kauf und Sanierung gefährden ausgeglichene Haushalte
Die Ausübung des Vorkaufsrechts und die damit einher gehende Notwendigkeit zur Sanierung der Fläche sei, so Müller, nicht mit dem Petitum ausgeglichener Haushalte in Einklang zu bringen.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung Ende November mit den Stimmen unter anderem der CDU und der Grünen sowie der Volksabstimmung eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Auch für die Aufstellung eines Bebauungsplans gab es eine Mehrheit. Den derzeitigen Mietern waren langfristige Miet- oder Pachtmöglichkeiten in Aussicht gestellt worden.