AboAbonnieren

„Zu scharfes Besteck“Das sind die kuriosesten Beschwerden von Urlaubern

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Einem Urlauber war das Besteck im Hotel zu scharf – Beschwerde.

Reisezeit ist auch Beschwerdezeit: War das Hotel wie versprochen? Kam der Flieger pünktlich? Hat der Transfer funktioniert? Nicht immer können Urlauber diese Fragen positiv beantworten. Bei dem Reiseveranstalter TUI beschweren sich nach eigenen Angaben rund zwei Prozent der Urlauber. Wer etwa Mängel im Hotel entdeckt, sollte diese laut Deutschem Reiseverband möglichst sofort dem Reiseleiter melden, damit der Veranstalter sie direkt beheben kann. Schaffe er dies allerdings nicht, hätten Urlauber nach dem Ende der Reise vier Wochen Zeit, den Mangel schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen und eine Preisminderung zu verlangen.

„Die meisten Anliegen sind nachvollziehbar, auch wenn nicht jede Unannehmlichkeit eine Erstattung rechtfertigt“, erklärt Daniela Reimann, Leiterin des Kundenservice bei TUI Deutschland. Die Beschwerden mancher Urlauber, die sogar Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend machen wollten, sind allerdings absurd: Sie bemängelten zum Beispiel behinderte Mitreisende oder landestypische Geräusche wie Muezzin-Rufe, wie Autor Michael Schweizer in seinem Buch: „Wenn Sterne lügen – Geld zurück bei Urlaubsärger! Die 222 wichtigsten Reise-Urteile“ aufdeckt.

Auch TUI-Mitarbeiterin Reimann kennt solche Fälle: Sie hat die kuriosesten Beanstandungen der vergangenen Jahre verraten:

Zu scharfes Besteck

Ein Kunde schrieb nach seinem Urlaub an den Reiseveranstalter: „Die Messer waren so scharf geschliffen und die Gabeln so spitz, dass wir uns mehrfach verletzt haben. Wir waren gezwungen, eigene Bestecke zu kaufen – Rechnung anbei.“

Sollte der Reiseveranstalter zahlen, wenn das Besteck im Hotel "zu scharf" ist?

Zu wenig Bier

Im Hotelrestaurant bestellte ein Gast beim Abendessen täglich drei Bier. „Bedauerlicherweise lag die Menge des Bieres wohl immer einen Zentimeter unter dem Eichstrich“, so Reimann. „Nach der Reise wurden wir mit einem Erstattungsanspruch konfrontiert, denn der Gast hatte die entgangene Biermenge haargenau am aktuellen Bierpreis ausgerechnet.“

Neuer Inhalt

Bier immer knapp unter dem Eichstrich – das war einem Urlauber zu wenig.

Sechs Stunden zu Fuß durch New York

Ein Kunde flog 6.500 Kilometer mit TUI nach New York. Er sollte am Flughafen abgeholt werden, aber der Transfer stand nicht wie verabredet bereit. Anstatt sich ein Taxi zu nehmen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, ging er mit seinem Koffer sechs Stunden zu Fuß zu seinem Hotel. „Eine Entschädigung forderte er nicht, schrieb aber einen Beschwerdebrief“, heißt es bei TUI.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bitte bringen Sie einen PC mit nach Hause

Bei einem anderen Kunden führte die Gepäckregelung seiner Flugreise zu Verständnisschwierigkeiten: Auf dem Hinflug mit einer Fluggesellschaft waren für seine Familie zwei Gepäckstücke à 20 Kilogramm frei. Auf dem Rückflug mit einer anderen Airline durfte der Kunde nur „1 PC“ mitnehmen. Dazu schrieb er an TUI: „Da wir keinen PC mit in den Urlaub nehmen, nehmen wir auf dem Rückflug keinen PC wieder mit zurück." Hierzu müsse man wissen, dass „PC“ in diesem Fall für das englische Wort „Piece“ steht, also Stück, so der Veranstalter. „Einige Fluggesellschaften verwenden diese Abkürzung in ihren Reiseunterlagen“, erklärt Reimann.

Handy-Rechnung über 1600 Euro

TUI hatte es versäumt, Kunden zu Beginn ihrer Selbstfahrer-Rundreise über die mexikanische Yucatán-Halbinsel die versprochenen Straßenkarten zu übergeben. Die Kunden hätten sich mit Google Maps beholfen, da angeblich vor Ort nirgendwo Straßenkarten zu bekommen sind. Die Urlauber waren allerdings schockiert, als sie ihre Mobilfunkrechnung über 1.600 Euro erhielten. Der Tui-Kundenservice hatte 100 Euro Entschädigung als ausreichend empfunden, die Kunden jedoch nicht. Der Fall ging bis vor Gericht. Die Richterin entschied zugunsten des Reiseveranstalters, da sie davon ausging, dass in einem touristischen Gebiet Straßenkarten erhältlich sein müssten. (dmn)