„Nur noch ein Zimmer frei“Stimmen die Warnhinweise auf Buchungsportalen überhaupt?
Köln – „Nur noch ein Zimmer verfügbar“ oder „23 Personen sehen sich das gerade an“: Solche Hinweise auf Buchungsportalen können einen verrückt machen. Bis man schließlich ein Hotelzimmer bucht, von dem man nicht wirklich überzeugt ist, nur weil die Warnhinweise einen solchen Druck erzeugen.
Aber sollte man sich auf solche Angaben überhaupt verlassen? Die Ergebnisse einer sogenannten „Sektorenuntersuchung“ von Vergleichsportalen des Bundeskartellamts legen nahe, dies nicht zu tun.
Die in einem Konsultationspapier zusammengefassten Ergebnisse, die die Behörde auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, hätten „deutliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese Hinweise häufig nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen bzw. dem Verbraucher ein Verständnis nahelegen, das nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.“
Für die Studie wurden unter anderem die Online-Reisebüros booking.com, expedia.de, hotel.de, hotels.com und hrs.de analysiert und detailliert befragt.
„Nur noch drei Zimmer verfügbar“ – das stimmt teilweise gar nicht
Zwar könnten Vergleichsportale im Internet erheblich zur Zeit- und Kostenersparnis bei der Suche nach einer bestimmten Buchung beitragen, allerdings sollten Verbraucher bedenken, dass diese privaten Unternehmen gehören, die Gewinne erzielen wollten. „Das geschieht bei Vergleichsportalen in erster Linie durch Provisionseinnahmen, die sie im Fall einer erfolgreichen Vermittlung von den Anbietern (Hotels, Versicherungen etc.) erhalten“, so die Behörde.
Doch was ist so problematisch an Hinweisen wie „nur noch drei Zimmer verfügbar‘“‚„12 Personen schauen sich dies gerade an“ oder „Jetzt buchen – Preissteigerung erwartet“? Das Bundeskartellamt erklärt dazu: „Teils bestehen Knappheit bzw. besonders große Nachfrage in Wirklichkeit überhaupt nicht, teils wird der Verbraucher durch die Art und Weise der Hinweise unter Druck gesetzt, sich schnell für das betreffende Angebot zu entscheiden, um nichts zu verpassen.“
Warnungen mangelt es an Transparenz
Dabei mangelt es den Warnungen häufig an Transparenz: Der Untersuchung zufolge beziehen sich Angaben wie „nur noch drei Zimmer verfügbar“ zum Teil nur auf das Kontingent des jeweiligen Buchungsportals, nicht aber auf das entsprechende Hotel. Dort könnten durchaus noch Zimmer verfügbar sein. Hinzu kommt: Ist der Warnhinweis spezifiziert und lautet „nur noch drei Zimmer auf unserer Seite verfügbar“, sei häufig nur das aktuelle Zimmerkontingent des Portals gemeint, dieses könne in vielen Fällen aber weitere Zimmer bei dem entsprechenden Hotel abrufen.
„Zusätzliche Hinweise auf eine besonders hohe Nachfrage nach einem bestimmten Hotel oder einem bestimmten Ort werden nach den Angaben im Rahmen der Befragung von Expedia, Hotels.com und Booking eingesetzt, fanden sich aber auch in anderen Portalen“, heißt es in der Studie. Der Nutzer erhalte hier zu einem konkreten Hotelangebot etwa Hinweise wie „sehr gefragt“ oder „XXX andere Nutzer schauen sich das gerade an“. Das Problem: Die Angabe „XXX andere Nutzer schauen sich das gerade an“ beziehe sich in der Regel allenfalls auf das betreffende Hotel, nicht aber auf den betreffenden Suchzeitraum.
Von Warnhinweisen nicht unter Druck setzen lassen
Die Verwendung derartiger Hinweise begründeten die befragten Portale damit, dass sie ihren Nutzern bestmögliche Entscheidungshilfen geben wollten und insbesondere verhindern wollten, dass die Nutzer ihr bevorzugtes Angebot verpassen.
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Doch wie kann man Buchungsportale in Anspruch nehmen, ohne sich von den alarmistischen Hinweisen verrückt machen zu lassen? Was rät das Bundeskartellamt den Verbrauchern? „Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung nicht von Hinweisen unter Druck setzen, dass ein bestimmtes Angebot nur begrenzt verfügbar ist, dass andere Nutzer sich dieses Angebot auch gerade anschauen oder dass eine Preissteigerung erwartet wird. Häufig beziehen sich diese Hinweise nicht konkret auf Ihre individuelle Suche“, schreibt das Kartellamt in dem Konsultationspapier.
152 Vergleichsportale hat das Bundeskartellamt befragt
Für die Untersuchung hat die Behörde 152 Vergleichsportale aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Kredite, Versicherungen und Reise unter die Lupe genommen: Die Unternehmen erhielten im Zeitraum Ende 2017 bis Anfang 2018 kurze einheitliche Fragebögen, 36 von ihnen wurden zudem detaillierter befragt und sie mussten zusätzliche Unterlagen vorlegen. Kurz vor Veröffentlichung des Konsultationspapiers im Dezember 2018 hätten die namentlich erwähnten Unternehmen zudem die Gelegenheit erhalten, zu sie betreffenden Textausschnitten Stellung zu beziehen, heißt es. Ein abschließender Bericht mit den Reaktionen weiterer betroffener Marktteilnehmer soll nach Angaben eines Sprechers im April erscheinen. (rer)