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Schrebergärten unter DruckWohnungsbau auf Kleingärtenflächen?

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Schrebergärten

Angesichts der Wohnungsnot in vielen Großstädten steigt der Druck auf Kleingärten. (Symbolbild)

Düsseldorf – Angesichts der Wohnungsnot in vielen Großstädten steigt der Druck auf Kleingärten. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen lehnen allgemeine Garantien für den Erhalt von Schrebergärten ab.

Überlegungen, aus bisherigen Kleingartenflächen Bauland zu gewinnen, sollten aber „nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme für eine Expertenanhörung zur Zukunft der Kleingärten am Mittwoch im Landtag.

Keine „zu konkreten Vorfestlegungen“

Die Forderung der SPD, Kleingärten bei der Planung neuer Wohngebiete als unverzichtbaren Bestandteil zu berücksichtigen, weisen die Verbände zurück. „Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen darstellen, ist vom Bauplanungsrecht nicht gedeckt und wird daher von uns nicht verfolgt.“

Die Kommunen dürften durch „zu konkrete Vorfestlegungen“ in ihrer Planungshoheit nicht beschränkt werden. Auch ein dauerhaftes Wohnen im eigenen Schrebergarten, was bisher verboten ist, kommt für die Spitzenverbände als Maßnahme gegen Wohnungsmangel nicht in Frage.

In einer Studie zur Entwicklung der Kleingärten in Deutschland kommt das Berliner Institut für Stadtplanung und Sozialforschung W+P GmbH zu dem Schluss, dass es trotz steigenden Drucks auf Kleingartenflächen bisher zu keinen nennenswerten Bestandsreduzierungen durch Flächenumwidmungen gekommen sei.

Bis jetzt keine Bestandsreduzierungen durch Flächenumwidmungen

Dies sei auch das Resultat der guten Zusammenarbeit von Kleingärtnerorganisationen und Kommunen, wobei die Kleingärtner sich stärker professionalisieren sollten. Die Studie empfiehlt allen Beteiligten, verbindliche Zielgrößen für den dauerhaften Kleingartenbestand zu vereinbaren.

Nach Ansicht der Gartenamtsleiterkonferenz sollten Kleingärten dort baurechtlich als dauerhafte Anlagen ausgewiesen werden, wo andere schützende Rechtspositionen nicht ausreichten. Sowohl die Studie als auch Verbände empfehlen, dass sich Schrebergärten angesichts des hohen Drucks zu öffentlich zugänglichen „Kleingartenparks“ entwickeln.

Entwicklung zu öffentlich zugänglichen „Kleingartenparks“ gewünscht

Sie sollten keine oder wenig Zäune haben, dafür Spielplätze, einladende Eingangsbereiche, Gastronomie und Lehrpfade. Positive Beispiele für eine Öffnung seien etwa die Kleingartenanlage „Glück auf“ in Dortmund oder „Martini“ in Münster.

In NRW gibt es insgesamt rund 1600 Kleingartenanlagen mit etwa 118 000 Parzellen. In ganz Deutschland sind unter dem Dach des Gartenfreunde-Bundesverbandes (BDG) mehr als 900 000 Pächter in fast 16 000 Anlagen versammelt. Mehr als die Hälfte aller Kleingärten liegt in den ostdeutschen Bundesländern. 

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Während in großen Städten die Nachfrage oft größer sei als das Angebot, steige in Ostdeutschland der Leerstand. NRW ist das einzige Bundesland, in dem die Förderung des Kleingartenwesens in der Landesverfassung verankert ist.

Unter den Schrebergärtnern gibt es dank der stärkeren Nachfrage von Familien mit Kindern auch zunehmend junge Leute. Das Durchschnittsalter liegt aber immer noch bei 56 Jahren. Galt der Schrebergarten früher als spießig, so ist nach Ansicht der Studienautoren jetzt ein Imagewandel spürbar. „Das Kleingärtnern wird wie das Gärtnern insgesamt attraktiver und gehört zunehmend zum Mainstream (...)“. (dpa)