Totschlag in LeverkusenBundesgerichtshof sieht schwere Verfahrensfehler
Leverkusen – Ins Stocken geraten ist am Dienstag der Revisionsprozess im Fall Robert A. und Erwin T. (Namen geändert) vor der 21. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Der Angeklagte war nicht erschienen. Sein Fall wird neu aufgerollt; denn der Bundesgerichtshof hatte die Revision gegen das Urteil vom 5. November 2019 zugelassen.
Damals hatte die 4. Große Strafkammer unter Vorsitz von Ulrike Grave-Herkenrath Robert A. zu neun Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, wegen Totschlags und räuberischer Erpressung. Sein Freund Erwin T. kam mit eineinhalb Jahren davon, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Er sitzt also nicht im Gefängnis.
Die Mutter von Robert A. hatte einige Tage nach dem Urteil bereits schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben. In einem Brief, der dem „Leverkusener Anzeiger“ vorliegt, sagte Anna Chmielowska damals: „Zum Glück kann man noch in Revision gehen“ – und das hat die Frau mit polnischen Wurzeln dann auch gemacht.
„Totschlag nicht rechtsfehlerfrei festgestellt“
Mit Erfolg: Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Kölner Urteil aufgehoben; der „Totschlag ist nicht rechtsfehlerfrei festgestellt“ und auch „die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken“. Die Kölner Kammer habe den in der Urteilsbegründung behaupteten Tatvorsatz nicht hinreichend geprüft. Man müsse Robert A. zugestehen, dass er mit insgesamt sechs bis sieben Bier, zwei Wodka/Cola, zwei bis drei Joints und zwei Linien Amphetamin im Blut durchaus in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen sei, als er am 19. März 2019 mit zwei Freunden in eine Wohnung in der Hamberger Straße eindrang.
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Von einem dort wohnenden Bekannten forderte das Trio Geld, weil sich einer von ihnen bei einem Drogendeal übervorteilt fühlte. Der Mann verblutete, nachdem Robert A. ihn im Kampf ein Messer in den Bauch gerammt hatte.