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Verstöße gegen MaskenpflichtTroisdorf setzt auf Ermahnung von Maskenmuffeln

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Maskenpflicht_Kontrolle

Maskenkontrolltag im Siegburger Bahnhof: Ordnungsamt und DB-Sicherheitsleute waren gemeinsam unterwegs.

  1. In den beiden Städten Siegburg und Troisdorf zeigt sich eine höchst unterschiedliche Praxis im Umgang mit Verstößen gegen die Maskenpflicht auf Bahnhöfen und in Bussen.
  2. Siegburg greift durch und verteilt viele Bußgeldbescheide, Troisdorf belässt es fast immer bei Ermahnungen.
  3. Die Stadt Troisdorf verweist auf Einzelfallentscheidungen der Mitarbeiter in der jeweiligen Situation.

Troisdorf/Siegburg – 123 Bußgeldverfahren und 115 mündliche Ermahnungen. Das meldet der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Bilanz des Maskenkontrolltages am Dienstag. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass in Bussen und Bahnen die meisten Passagiere der Maskenpflicht nachkämen. Daher sei jetzt in und rund um die Bahnhöfe kontrolliert worden, so der NVR.

Regel gilt seit Ende April

Am Dienstagnachmittag waren Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsämter, der DB-Sicherheit und der Bundespolizei im Einsatz gewesen, um die Maskenpflicht auf den Bahnhöfen Siegburg, Troisdorf und Spich in einer Sonderaktion zu überprüfen. Die Maskenpflicht gilt seit Ende April.

Seit dem 12. August werden Verstöße mit 150 Euro Bußgeld bestraft. Bereits am Wochenende hatten ähnliche Kontrollen in Köln stattgefunden.

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Die Auswertung der vom NVR koordinierten Aktion ergibt für die beiden beteiligten Städte allerdings höchst unterschiedliche Ergebnisse. In Siegburg griff das Ordnungsamt nach mehr als fünf Monaten Maskenpflicht hart durch. Dort wurden bei 118  Bahnhofsbesuchern die Personalien aufgenommen, weil sie ohne Maske auf Bahnsteigen, in Unterführungen oder im Empfangsgebäude unterwegs waren. Sie bekommen in den nächsten Tagen Post mit dem Bußgeldbescheid.

115 Verwarnungen, fünf Bußgeldbescheide

Etwa die gleiche Anzahl Bahnhofsbesucher fielen in derselben Zeit in Troisdorf auf. Dort leitete das Ordnungsamt allerdings lediglich fünf Verfahren ein. 115 Personen wurden mündlich verwarnt.

Zudem wurden kostenlos Masken an jene Personen verteilt, die keine eigenen bei sich trugen. Wer eine eigene Maske bei sich hatte, sie aber nicht nutzte, musste seine Personalien angeben, wurde aufgefordert, die Maske ordnungsgemäß zu tragen und bekam eine mündliche Verwarnung.

Entscheidung erst in der Situation

Auf die unterschiedliche Reaktion auf die Maskenpflicht angesprochen, erläuterte Stadtsprecher Peter Sonnet, es habe keine Anweisung gegeben, bei Verstößen nicht sofort Bußgelder zu erheben. Das werde jeweils vor Ort entschieden. Die Mitarbeiter unterschieden zwischen Erwachsenen, die wüssten, was es mit den Masken auf sich habe, und Jugendlichen.

„Wir sind da in Troisdorf flexibel“, sagte Sonnet. Grundsätzlich werde aber auch außerhalb besonderer Aktionen auf die Einhaltung der Maskenpflicht geachtet. So würden regelmäßig neben den Bahnhöfen auch Bushaltestellen von den Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes kontrolliert.