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ProzessTroisdorfer verprasst sein Erbe für Drogen und landet wegen 20 Gramm Heroin vor Gericht

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Amtsgericht Siegburg

Vor dem Amtsgericht Siegburg stand ein 49-Jähriger, der sein elterliches Erbe für harte Drogen verprasst.

Gearbeitet hat der 49-Jährige zuletzt vor vier Jahren, dann pflegte er ein Jahr lang seine kranke Mutter – seitdem lebt er vom Erbe.

Haarscharf hat ein 49-Jähriger noch einmal die Kurve bekommen: Weil die Polizei den Troisdorfer, der bei einem Kumpel ein Zimmer bewohnt, aus dem Bett holte und ins Gericht begleitete, wurde kein Haftbefehl ausgestellt. Und weil der Angeklagte das erste Mal mit Drogen erwischt wurde, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Seinen Lebensunterhalt und seinen Rausch finanziert er mit dem von den Eltern ererbten Vermögen.

Der ausgemergelte Mann, der wesentlich älter wirkt, zuckte bei der Verlesung der Anklage nur mit den Achseln: Die bei ihm gefundenen harten Drogen, immerhin knapp 20 Gramm Heroin und Kokain, habe er gekauft, aber nicht verkaufen wollen: „Alles für den Eigengebrauch. Ich rauche das auch nur und spritze nicht.“

In Ihrem Alter braucht man keine Therapie mehr
Ulrich Wilbrand, Vorsitzender Richter am Siegburger Schöffengericht

Die Beschaffung und der Besitz würden auch künftig nicht legal sein, darauf wies der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand hin. Die Gesetzesänderung beziehe sich nur auf Cannabis, eine weiche Droge.

Vor Gericht gehe es auch darum, künftige Straftaten zu vermeiden, so Wilbrand, der etwas ratlos wirkte: „Wir wollen wenigstens versuchen, Sie auf den Pfad der Tugend zurückzubringen.“ Dabei solle dem gelernten Dachdecker ein Bewährungshelfer zur Seite stehen. Eine Suchtbehandlung sei wohl nicht erfolgversprechend: „In Ihrem Alter braucht man keine Therapie mehr.“

50.000 Euro sind noch übrig vom Verkauf des Troisdorfer Elternhauses

Dass Heroin den Körper rapide altern lässt, „auf die Knochen und aufs Hirn“ gehe, hielt ihm der Richter vor Augen. Das beste Beispiel dafür sei ein Bekannter des Angeklagten, der bei der Polizei ausgepackt und so die Ermittler überhaupt erst auf dessen Spur gebracht hatte. Dieser ist mittlerweile gestorben.

Gearbeitet hat der 49-Jährige nach eigenen Angaben zuletzt vor vier Jahren, dann pflegte er ein Jahr seine kranke Mutter – seitdem lebt er vom Erbe. Schätzungsweise 50.000 Euro seien noch übrig vom Verkauf des elterlichen Einfamilienhauses. 300 Euro Miete zahle er für das Zimmer, gemeldet sei er dort indes nicht. Staatliche Unterstützung hat er nicht beantragt.

Den Hinweis des Richters, dass das Erbe irgendwann weg sei und er kaum Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt habe, nahm der Angeklagte ohne Regung auf. Eine Substitutionsbehandlung, zum Beispiel mit ärztlich verschriebenem Methadon, sei für ihn kein Weg: „Das habe ich schon einmal versucht, das war schlimm.“

Am Ende stand eine vergleichsweise milde Strafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Wiederholungsfall droht das Gefängnis.