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ZwangsversteigerungKeiner will historische Hofanlage in Troisdorf mit elf Nebengebäuden

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Eine Einfahrt führt zu einem Fachwerkwohnhaus

Die historische Hofanlage Am Pfuhl in der Troisdorfer Innenstadt sollte zwangsversteigert werden. Verkehrswert: 1,7 Millionen Euro.

Seit Generationen ist die Hofanlage im Familienbesitz. Beim Zwangsversteigerungstermin würdigten sich die Erbinnen keines Blickes.

Die beiden ungleichen Schwestern saßen auf dem Flur des Siegburger Amtsgerichts weit voneinander entfernt, nur ihre Anwälte grüßten sich. Noch verbindet sie ihr gemeinsames Erbe, doch die historische Hofanlage soll unter den Hammer kommen. Verkehrswert: 1,7 Millionen Euro. Zahlreiche Interessenten strömten in den Saal 243. Darunter auch einige Mieter der zwischen Lohmarer Straße und Am Pfuhl gelegenen Gebäude.

Gebäude auf der Denkmalliste der Stadt Troisdorf

Einzelne, wie das schmucke Wohn-Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert, stehen auf der Denkmalliste der Stadt, andere werden als erhaltenswert eingestuft, darunter die Wirtschaftsgebäude des früheren landwirtschaftlichen Anwesens. Das liegt verkehrsgünstig in der City, aber doch ruhig. Umgeben von zahlreichen, gut erhaltenen, zum Teil denkmalgeschützten Häusern, einst Herzstück des alten Ortskerns.

Insgesamt 3750 Quadratmeter umfassen die beiden Flurstücke, die zusammen veräußert werden sollen. Sie bildeten auch durch die Teilüberbauung eine wirtschaftliche Einheit, erklärte der Rechtspfleger. Das Mindestgebot lag bei 850.000 Euro. Für die potenziellen Interessenten offenbar kein Schnäppchen, den die 30-minütige Bieterzeit vestrich ohne ein Gebot.

Das Areal eigne sich nicht für lukrativen Wohnungsbau, vermuteten einige Gäste im Saal. Denkmalschutz und Umgebungsschutz verhinderten den schnellen Abriss und Neubau. Jeder Bodeneingriff, teilte der Rechtspfleger mit, sei archäologisch zu begleiten. Vor zwei Jahren soll es ein gemeinsames Kaufangebot mehrerer Mieter gegeben haben, hieß es aus den Reihen der Zuschauer. Doch nach Ablehnung der Erbengemeinschaft hätten einige Interessenten woanders investiert.

Die Schwestern, nun weiterhin durch ihr gemeinsames Erbe verbunden, lehnten ein Gespräch mit der Presse ab. Das angestrebte Teilungsverfahren werde einstweilig eingestellt, verkündete der Rechtspfleger, und nur auf Antrag fortgesetzt. Dann könnte der Preis sinken, allerdings nicht ins Bodenlose. Denn unter der 5/10 Grenze von 850.000 Euro legt das Gericht ein geringstes Gebot fest. Das diene dazu, dass kein Vermögen verschleudert wird.