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Bewährungsstrafe33-jähriger Troisdorfer attackierte seinen Nachbarn mit Pfefferspray

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Amtsgericht_Siegburg_Gerichtssaal_Akten

Akten im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Troisdorf/Siegburg – Der Mann im Zeugenstand war auf 180. Der Angriff des Nachbarn mit Pfefferspray, die Bedrohung mit einem Stock vor einem halben Jahr, das wirkte noch nach. Zumal der Angeklagte behauptete, der Zeuge habe ihn an diesem Maitag bedroht mit einem Schuhlöffel, er sich nur gewehrt mit dem Tiervertreibungsspray.

Das wertete Richter Herbert Prümper als reine Schutzbehauptung. Für die erste Attacke an der Ausfahrt der Tiefgarage gab es zwar keine unbeteiligten Zeugen, die zweite auf einem Parkplatz hatte aber ein junges Pärchen beobachtet. Der Geschädigte war dorthin zu Fuß geflüchtet, der 33-jährige Angeklagte hatte ihn mit dem Auto verfolgt, jagte den Kontrahenten dann zu Fuß um die parkenden Pkw herum, versprühte den Rest aus der Reizgasdose.

Auslöser für Troisdorfer Nachbarschaftsstreit war Lärm

Die Zeugen alarmierten die Polizei, die Ordnungshüter riefen wiederum den Krankenwagen. Der Geschädigte, ein 40-jähriger Berufskraftfahrer, hatte starke Schmerzen im Gesicht und am Hals, an den Armen und in den Achselhöhlen.

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Im Nachbarschaftsstreit ging es um Lärm. Der 33-Jährige, der mit Frau und Kleinkind in dem Mehrfamilienhaus lebt, schilderte im Prozess, er habe sich durch den 40-Jährigen gestört gefühlt, wenn dieser bei seiner Schwester, die ein Stockwerk höher wohnt, zu Besuch gewesen sei. Als er einmal oben klingelte, um sich zu beschweren, habe er eine Abfuhr erhalten. Danach seien die Schuhe der Familie, die in einem Regal im Hausflur stehen, mit Tomatensuppe verschmutzt gewesen.

Diese Vorwürfen seien Lügen, ereiferte sich der Zeuge: „Der Angeklagte streitet sich immer laut mit seiner Ehefrau, das hat meine Schwester und mich gestört, wir haben aber nie etwas gesagt. Meine Schwester hatte Angst vor ihm.“

Troisdorfer war vor der Attacke auf den Nachbarn noch nicht vorbestraft

Seit dem Vorfall gehe er dem Mann aus dem Weg, besuche seine Schwester nicht mehr: „Sie kommt immer zu mir.“ Die Bitte des Angeklagten um Entschuldigung nahm er nicht an. Das sei nicht ernst gemeint, sondern bezwecke nur eine mildere Strafe.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte blieb bei seiner Schilderung, sagte leise in seinem letzten Wort: „Ich wollte nur meine Familie verteidigen.“ Seine Verteidigerin räumte ein, dass ihr Mandant überreagiert habe: „Die Nerven sind ihm durchgegangen.“ Sie plädierte auf eine Verwarnung mit einer Zahlung an den Geschädigten.

Die Staatsanwältin forderte für die gefährliche Körperverletzung eine Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze à 10 Euro). Der Richter verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Er sehe nur einen einzigen Strafmilderungsgrund: die Persönlichkeitsstruktur des Geschädigten, „die es schwer macht, mit ihm auszukommen“