Ein Lkw-Fahrer aus Albanien soll im Siegburger Kreishaus falsche Fortbildungsnachweise vorlegt haben. Der Fahrlehrer und er landeten vor Gericht.
Vor GerichtSiegburger Straßenverkehrsamt zeigt Fahrlehrer und Lkw-Fahrer an

Einen mutmaßlichen Betrug mit Fortbildungen für Lkw-Fahrer zeigte das Siegburger Straßenverkehrsamt an. (Symbolbild)
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Fünf eintägige Fortbildungen musste ein albanischer Lkw-Fahrer absolvieren, um ein Arbeitsvisum für Deutschland zu erlangen. Doch seine Nachweise erkannte das Siegburger Straßenverkehrsamt nicht an. Der Mann sei zu dieser Zeit gar nicht in Deutschland gewesen, lautete der Vorwurf. Nach der Anzeige der Behörde landeten der 45-Jährige und ein 60-jähriger Fahrlehrer aus dem Kreis vor dem Siegburger Amtsgericht.
Tatsächlich hatte der Berufskraftfahrer 2019 seinen Wohnsitz noch in Albanien. Für die fünf Module sei er jeweils nach Deutschland eingereist, sagte der Angeklagte. Er legte in der Hauptverhandlung die amtliche Registrierung einiger Flüge nach Italien vor, dort betreibe ein Freund ein Busunternehmen, dieser habe ihn nach Deutschland im Reisebus mitgenommen, „das war billiger“, übersetzte ein Dolmetscher seine Einlassung.
Die Fortbildung im Rhein-Sieg-Kreis lief auf Deutsch, es gab keine Prüfung
Dann kam Corona, die Sache verzögerte sich, erst Anfang 2023 legte er im Kreishaus die Fortbildungsbescheinigungen der Fahrschule vor. An den Absolventen aus Albanien könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der mitangeklagte Fahrlehrer. Er habe damals so viele Leute geschult, die vor der Pandemie, als die Logistikbranche noch boomte, dringend gebraucht worden seien: „Es herrschte ja Fahrermangel.“ Den Vorwurf, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein könnte, wies er zurück.
Dass der Albaner kein Wort Deutsch sprach, sei kein Hindernis gewesen, obwohl die Fortbildung auf Deutsch lief. Es sei nur um die bloße Anwesenheit gegangen, nicht um eine Prüfung, erläuterte der Strafverteidiger des Lkw-Fahrers, „das ist meinem Mandanten nicht vorzuwerfen“.
Dieser habe längst ein Arbeitsvisum und einen Arbeitsvertrag. Die Vorschriften seien zwischenzeitlich geändert worden, der Albaner habe seinen Führerschein danach einfach umschreiben lassen können. „Er ist ja damals schon Kraftfahrer gewesen, ein Sicherheitsrisiko gab es nicht“, so der Anwalt.
Da weder dem Lkw-Fahrer noch dem Fahrlehrer eine Straftat nachzuweisen war, wurde das Verfahren eingestellt. Auch die Liste der Flüge, die nicht so ganz zu den Daten der Fortbildungsmodule passte, sei zu wenig beweiskräftig, so das Gericht. Man könne nicht belegen, dass der Fahrer nicht kurzzeitig in Deutschland war.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse, die Angeklagten müssen allerdings das Honorar für ihre Anwälte selbst bezahlen. Bei diesem Betrugsvorwurf gab es keine Pflicht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen.