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In Abwesenheit verurteiltPutzfrau klaut Schmuck und Geld in Wohnungen in Troisdorf

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Amtsgericht_Siegburg

Aktenberge im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Siegburg/Troisdorf – Gute Putzhilfen werden gern weiterempfohlen, ist doch die Reinigung der Privatwohnung auch Vertrauenssache. Eine Raumpflegerin hinterließ bei zwei Auftraggeberinnen aus Troisdorf letztlich aber keinen guten Eindruck: Sie soll Goldschmuck und Geld im Wert von mehr als 6500 Euro entwendet haben.

Die beiden Geschädigten, die miteinander befreundet sind, waren zum Prozess als Zeuginnen geladen, mussten aber nach 20 Minuten Wartezeit unverrichteter Dinge den Heimweg antreten; die Angeklagte hatte es vorgezogen, nicht zur Verhandlung zur erscheinen. Verurteilt wurde sie dennoch.

Putzfrau wurde für drei Diebstähle vom Siegburger Amtsgericht verurteilt

Richter Dr. Alexander Bluhm verhängte im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze à 30 Euro) per Strafbefehl. Außerdem muss sie „Wertersatz“ in Schadenshöhe zahlen, das Geld fließt dann an ihre Opfer. Die 48-Jährige hatte zwar nur einen der drei Diebstähle eingeräumt, die sie nach Überzeugung der Anklage im Zeitraum Mai 2020 bis Januar 2021 begangen haben soll, verurteilt wurde sie aber für alle Taten.

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Das Verfahren ist damit unter Umständen noch nicht beendet. Lege die Angeklagte Widerspruch ein gegen die Höhe der Tagessätze von 30 Euro und könne sie nachweisen, dass sie über ein nur geringes Einkommen verfüge, werde die Summe per Beschluss verringert, erläuterte der Richter.

Legt sie Widerspruch ein gegen die Höhe der Strafe – die auf ihrem polizeilichen Führungszeugnis erscheint – folgt erneut eine Hauptverhandlung, zu der die Zeuginnen ebenfalls wieder geladen werden. Akzeptiert die Putzfrau das Urteil, zahlt aber nicht, muss sie die Strafe absitzen und für 150 Tage hinter Gitter.