Schlägerei in SiegburgStreit zwischen Familien eskaliert vor Amtsgericht
Siegburg – Die Auseinandersetzung dauert wohl schon Monate an, am Mittwochvormittag hatte der Konflikt zwischen zwei Familien aus Bonn, Sankt Augustin und Alfter seinen vorläufigen Höhepunkt in einer Schlägerei vor dem Amtsgericht in Siegburg. Bis zu zehn Personen waren nach Angaben der Polizei an der Rauferei beteiligt, die sich nach einer Verhandlung vor dem Familiengericht entwickelte.
Durch einen Schlag mit einer Metallöse wurde ein 34-Jähriger aus Bonn am Kopf verletzt, blutend wurde er zum Rettungswagen gebracht und ins Krankenhaus gefahren. Seine Frau stieß noch auf dem Weg wütende Beschimpfungen gegen die andere Familie aus.
Treffen der Gruppen war Zufall
Rein zufällig, so die bisherigen Erkenntnisse der Ermittler, sollen sich die Streitparteien im Gerichtsgebäude begegnet sein; der Gerichtstermin habe nichts mit dem Streit zu tun, sagte auch ein Sprecher des Amtsgerichts. Schon beim Verlassen des Gerichtsgebäudes hätten die Beteiligten auf einander eingeschlagen, berichtete Polizeisprecher Stefan Birk.
Auf der Treppe vor dem Justizgebäude setzten sie die Schlägerei fort, neugierig beobachtet von zahlreichen Passanten, die teilweise auch mit dem Handy filmten und fotografierten. Derweil schritten die Justizwachtmeister und die ebenfalls alarmierte Polizei gegen die Schläger ein, insgesamt zehn Streifenwagen beorderte die Leitstelle zum Amtsgericht an der Neuen Poststraße.
Vier Männer in Gewahrsam
Die ersten Kräfte hatten zunächst Mühe, die Streitenden zu trennen. Vier Männer im Alter von 18 bis 47 Jahren wurden in Polizeigewahrsam genommen. Darunter auch ein 39-jähriger Mann aus Bonn, der mit der Metallöse zugeschlagen haben soll.
Das Metallstück stellte die Polizei als Beweismittel sicher, gegen den Bonner wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Alle vier leisteten erheblichen Widerstand gegen die Uniformierten, Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurden erstattet. Verletzt aber wurden laut Polizeipressestelle weder Polizisten noch Bedienstete der Justiz.