Eine Pflegekraft aus Hennef ist trotz Krankmeldung feiern gegangen. Wenig später tauchten Bilder von ihr bei einer „White Night Ibiza Party“ auf.
KündigungHenneferin geht trotz Krankmeldung feiern – und fliegt durch Partyfotos auf
Eine Pflegeassistentin feierte im wahrsten Sinne des Wortes „krank“ – und erhielt dafür die fristlose Kündigung. Die Firma handelte rechtens, urteilte jetzt das Siegburger Arbeitsgericht. Die Sache flog durch Fotos auf: Auf dem WhatsApp-Status der Beschäftigten war sie bei einer Party im Hennefer Schaukelkeller zu sehen und auch auf der Website des Veranstalters.
Die Arbeitnehmerin hatte gegen ihren sofortigen Rauswurf Kündigungsschutzklage erhoben. In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht sprach sie von einer zweitägigen, psychischen Erkrankung, die ohne jede therapeutische Maßnahme nach dem besagten Wochenende verschwunden war.
Fotos von der Party in Hennef zeigten sie bei bester Gesundheit
Der Arzt habe dies im Nachhinein attestiert. Bei ihrem Arbeitgeber, für den sie seit 2017 tätig war, hatte sie sich ohne Angabe von Gründen vor ihren Spätdiensten am Wochenende krank gemeldet, im Nachhinein von Unwohlsein, Fieber und Grippesymptomen gesprochen.
Die Fotos von der „White Night Ibiza Party“ zeigten sie offenkundig bei bester Laune und Gesundheit, so die Kammer. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei damit erschüttert. Die fristlose Kündigung somit gerechtfertigt.
Der wichtige Kündigungsgrund liege darin, dass die Klägerin über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe. Die Pflegeassistentin habe offenbar die Neigung, die Unwahrheit zu sagen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden (Aktenzeichen 5 Ca 1200/22). Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE unter Eingabe des Aktenzeichens aufgerufen werden.