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Amtsgericht SiegburgErziehungshelfer besaß hunderte kinderpornografische Fotos

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Amtsgericht_Siegburg

Aktenberge im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Siegburg – Soziale Netzwerke wie Facebook müssen seit rund zwei Jahren Kinderpornografie melden: So geriet ein Erziehungshelfer ins Visier der Ermittler – und verlor umgehend seinen Job. Denn der 51-Jährige, der nach dem Abitur ein paar Semester Heilpädagogik studiert hatte, arbeitete Jahrzehnte lang mit Kindern und Jugendlichen.

Vor dem Siegburger Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte am Montag nur bedingt reumütig. Er stritt ab, dass er in einer Facebook-Gruppe mit 224 Mitgliedern die in­kri­mi­nierten Fotos geteilt habe. Eine Erklärung, ob jemand anderes seinen Account nutze, konnte er aber nicht liefern.

Im April 2019 um 5.49 Uhr soll er dort eingeloggt gewesen sein. Im Januar 2020 stand dann die Polizei vor seiner Tür, nahm sein Smartphone, ein Notebook, einen PC und zwei USB-Sticks mit. Darauf fanden die Fahnder mehrere Hundert kinder- und jugendpornografische Fotos sowie etwa 50 Videos.

Erziehungshelfer: „Habe kinderpornografische Dateien längst gelöscht“

Das seien alte Dateien gewesen, die er längst gelöscht habe, sagte der Angeklagte. Die Bilder habe er sich lange nicht angeschaut. Doch das Protokoll der Ermittler belegte, dass nur ein kleiner Teil vermeintlich von der Festplatte entfernt worden war. Die meisten „widerlichen Bilder“, so der Staatsanwalt, waren noch da, der Rest konnte aus dem virtuellen Papierkorb wiederhergestellt werden.

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Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, erhielt er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Damit er die Strafe spürt, sagte Richter Herbert Prümper, muss er 1800 Euro zahlen, zahlbar in Monatsraten zu 50 Euro drei Jahre lang. Das könne er auch von seinen knapp 1000 Euro Krankengeld, von dem er derzeit lebt, leisten.

Eventuell werde die Bewährung noch widerrufen, so das Gericht, dann landet der 51-Jährige doch in Haft. Denn gegen ihn läuft noch ein weiteres Verfahren. Was dem Erziehungshelfer vorgeworfen wird, sei ihm nicht bekannt, sagte sein Verteidiger: „Ich hatte noch keine Akteneinsicht.“