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135 SticheAngeklagter äußert sich erstmals zu tödlicher Messerattacke in Siegburger Wohnung

Lesezeit 4 Minuten
Blick auf das Gebäude des Landgerichts in Bonn.

Vorm Landgericht in Bonn ging es um den Leichenfund in Siegburg.

Mit 135 Messerstichen war die Leiche übersät, die in einer Wohnung in Siegburg gefunden wurde. Jetzt äußerte sich der mutmaßliche Mörder.

Im Verfahren um einen Leichenfund in der Badewanne eines Siegburger Mehrfamilienhauses hat sich der Angeklagte erstmals zu den Vorwürfen geäußert: Nachdem er zum Verfahrensbeginn nur grundsätzlich eingeräumt hatte, die Frau getötet zu haben, trug sein Anwalt Jürgen Schüttler nun einen mehrseitigen Text vor, in dem der 30-jährige Angeklagte die Vorgeschichte und den Ablauf des Verbrechens aus seiner Sicht darlegte.

„Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nie Kokain geraucht“, hieß es in dem Vortrag. Die Rede ist von Silvester vergangenen Jahres, der Angeklagte hatte bereits zugegeben, die Frau am Neujahrsmorgen umgebracht zu haben. Drogen und auch Kokain waren allerdings schon viele Jahre ständige Begleiter des Mannes – mit der Aussage brachte der Angeklagte nur zum Ausdruck, dass er zuvor immer nur „durch die Nase gekokst“ oder den Stoff injiziert habe. Die neue Einnahmemethode habe ihm das spätere Opfer gezeigt, die Droge wirke geraucht stärker.

Wohnung in Siegburg war ursprünglich von der Mutter des Angeklagten gemietet worden

Kennengelernt habe man sich in der Adventszeit vergangenen Jahres, so die Aussage. Schnell sei die Drogensüchtige bei ihm eingezogen. Die Wohnung in Siegburg war ursprünglich von der Mutter des Angeklagten und dessen jüngster Schwester gemietet worden. Aus Angst vor ihrem Sohn beziehungsweise Bruder waren die Frauen laut der Zeugenaussage einer anderen Schwester aber ausgezogen. Die Beziehung zu seiner neuen Mitbewohnerin sei jedoch von ständigem Streit und Gewalt geprägt gewesen, hieß es weiter in der Erklärung. Er sei oft in Köln in der Szene unterwegs gewesen und die Frau habe ihn immer wieder nach „Stoff“ gefragt.

Die Streitigkeiten um die Aufteilung der Drogen endeten oft mit Gewalttätigkeiten seinerseits: So habe er die junge Frau bereits zuvor mit dem Messer verletzt und ihr auch zwei Zähne ausgeschlagen. Die Anklage wirft dem Mann grausamen Mord vor, wieviele der 135 Messerstiche, die bei der Leiche gezählt wurden, auf sein Konto gehen, ist aber noch unklar. Die Getötete soll sich nämlich auch selber geritzt haben.

Eine solche Szene schilderte der Angeklagte dann auch in seiner Einlassung: Nach einer der vielen brutalen Auseinandersetzungen habe sie sich mit einer Schere oder einem Messer selbst ins Bein gestochen. Nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen habe es ihm immer wieder leidgetan und er habe seiner Mitbewohnerin als Entschuldigung neue Drogen besorgt. Um nicht aus der Wohnung ausziehen zu müssen, habe sie ihm gedroht ihn wegen der Gewalt anzuzeigen.

In Siegburg badete die Mitbewohnerin gerade und verlangte aggressiv nach neuen Drogen

Über Silvester habe er eigentlich zwei Tage wegbleiben wollen, so der Angeklagte. Er habe 15 Gramm Kokain gekauft und das meiste davon in den kommenden Stunden selber konsumiert. Dann habe er mit Freunden gefeiert, sei aber irgendwann im Waldkrankenhaus gelandet. Weil die Ärzte dort „komische Fragen“ gestellt hätten, sei er nach Siegburg zurückgefahren, wo er seine Mitbewohnerin in der Badewanne angetroffen habe. Das Tatmesser habe auf dem Wannenrand gelegen als die Frau ihn wieder aggressiv um Drogen angegangen sei. Er habe ihr daraufhin in der Küche etwas auf einem Löffel aufgekocht.

Da ihr das nicht genügt habe, habe er mit einem Stock auf sie eingeschlagen. Dabei sei das Messer auf den Boden gefallen. Er habe es aufgehoben und damit auf ihren Hals eingestochen. Erst nachdem er mehrfach zwischen Bad und Küche hin und hergegangen war, sei ihm klargeworden, dass die Frau tot war. In seiner Panik habe er noch versucht, einen Suizid vorzutäuschen und der Frau die Pulsadern durchtrennt. Dann habe er die Wohnung verlassen.

Bereits vor Verfahrensbeginn hatte sich der Angeklagte seinem Bewährungshelfer anvertraut und der hatte das ihm Geschilderte als Zeuge dem Gericht vorgetragen. Beide Geschichten unterschieden sich zwar in Details. Gemeinsam war ihnen aber, dass der Angeklagte keine überzeugende Begründung für die Vielzahl der Verletzungen hatte.

Nach der Aussage hat das Gericht vier weitere Tage für das Verfahren angesetzt: Der Angeklagte möchte erneut den psychiatrischen Sachverständigen als Zeugen hören. Sichtlich angefressen hatte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff den Angeklagten zuvor rhetorisch gefragt, welche „Serviceleistungen“ er eigentlich von einem Schwurgericht erwarte.