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Prozess am AmtsgerichtÄrztin assistiert beim Parfüm-Diebstahl in Siegburger Drogeriemarkt

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Ein ungleiches Paar musste sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Diebstahls teurer Parfüms verantworten.

Sie hat zwei Doktortitel, er ist ein notorischer Kleinkrimineller: Das ungleiche Paar stand wegen Parfüm-Diebstahls in Siegburg vor Gericht.

Immer wieder schauten der Richter, die Staatsanwältin und die beiden Verteidiger die Videoaufnahmen aus einem Siegburger Drogeriemarkt an. Danach stand für das Gericht fest: Die beiden Angeklagten hatten beim Diebstahl hochwertiger Parfüms zusammengewirkt. Der ungelernte Arbeiter sackte die Fläschchen im Gesamtwert von knapp 800 Euro ein, die Neurochirurgin und Pathologin schirmte ihren Partner vor den Blicken anderer Kunden ab.

Die 51-jährige Angeklagte bestritt sowohl den gemeinsamen Plan wie auch ihre Beteiligung an der Tat im Oktober 2022. Auf die Frage von Richter Hauke Rudat, wie denn der zu diesem Zeitpunkt arbeitslose 48-Jährige die teuren Dufwässerchen hätte bezahlen wollen, zuckte sie mit den Achseln. Ihr Verteidiger Max Ziemer sagte: „Sie haben getrennte Kassen. Und sie hatte keinen Einblick in seine finanzielle Lage.“

Ladendetektiv empfing den Dieb vor dem Siegburger Drogeriemarkt

Das Paar hatte den Drogeriemarkt zusammen betreten, er verließ vor ihr mit seiner Beute den Laden, wurde draußen von dem Ladendetektiv empfangen. Der führte den Verdächtigen ins Büro und alarmierte die Polizei. Seine Mandantin hätte draußen gewartet, bis sie nach etwa einer Dreiviertelstunde wieder in den Markt ging und ihren Partner suchte: „Das hätte sie doch kaum gemacht, wenn sie schuldig wäre.“ Der Detektiv im Zeugenstand sprach indes nur von fünf bis 15 Minuten.

Der ebenfalls 51-Jährige, der seit seiner Jugend mehr als 20 Vorstrafen gesammelt hat und schon jahrelang in Haft saß, nahm alle Schuld auf sich. Obwohl er noch bis 2024 unter zweifacher laufender Bewährung steht, schickte ihn der Richter nicht ins Gefängnis.

Der Angeklagte stehe seit Monaten wieder „in Lohn und Brot“ und habe außerdem mit Urintests in den vergangenen Monaten nachgewiesen, dass er seine Drogenabhängigkeit erfolgreich bekämpfe, sagte Rudat. Zudem sei seit mehr als einem Jahr nichts weiter passiert. Die sechsmonatige Freiheitsstrafe könne somit zur Bewährung ausgesetzt werden.

Seine Partnerin wurde zur einer Geldstrafe von 750 Euro (50 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Sie lebt zur Zeit von Hartz IV, war zuletzt selbständig mit einer Vermittlungsagentur für Pflegekräfte aus der Ukraine. Wegen des Kriegs habe sie Ende 2022 zumachen müssen, sagte sie. Als Medizinerin dürfe sie hierzulande nicht arbeiten. Sie habe im Ausland studiert und promoviert, das werde in Deutschland nicht anerkannt.