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ProzessSiegburgerin stellt ihr Konto für Geldwäsche zur Verfügung

Lesezeit 3 Minuten
An einem Wäscheständer hängen mit Klammern befestigt Geldscheine

Ganz so funktioniert Geldwäsche nicht. Die Betrüger nutzen für ihre Taten fremde Konten. (Symbolbild)

Es sollte nur ein Gefallen sein, am Ende saß eine 45-Jährige aus Siegburg wegen Geldwäsche vor Gericht. Sie nannte auch Namen von Hintermännern.

Wer die Konten anderer Menschen leer räumt, will seine Taten möglichst verschleiern. Für die Geldströme werden sogenannte Finanzagenten angeheuert, die ihre Privatkonten zur Verfügung stellen. Doch in einer örtlichen Bankfiliale fielen die verdächtigen Überweisungen auf, sodass eine 45-Jährige aus Siegburg wegen Geldwäsche vor dem Schöffengericht landete.

Die Angeklagte beteuerte, sie habe nur einem Bekannten ihres Ex-Freundes einen Gefallen tun wollen. Der habe sie, angeblich wegen Ärgers mit dem Jobcenter, im Frühjahr 2022 gebeten, für die Durchleitung eines kleineren Betrags ihr Konto nutzen zu dürfen. Sie willigte ein und habe erschrocken die hohe Summe registriert, knapp 10.000 Euro, „so viel hatte ich noch nie auf dem Konto“.

Die Angeklagte schilderte, zwei Brüder aus Bonn hätten sie bedroht

Flugs hob sie 1500 Euro ab und ging erst mal einkaufen. Dann meldeten sich die beiden Hintermänner, zwei Brüder aus Bonn, die sofort das Geld haben wollten, schilderte sie in ihrer Einlassung: „Sie drohten, mich zusammenzuschlagen.“ Aus Angst habe sie ihren damaligen Freund zum Treffen in der Bankfiliale geschickt, der ebenfalls bedroht worden sei. Vielleicht, so vermutet sie rückblickend, habe dieser aber auch gemeinsame Sache mit den Betrügern gemacht.

Da keine Barabhebung mehr möglich war, wurden drei Überweisungen getätigt, zwei an ein spanisches Konto, Verwendungszweck „Renovierung“, eine an einen dritten Mittäter, den sie auch namentlich benannte. Der Mann sei aber für die Ermittler nicht greifbar, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand: „Er ist abgetaucht.“

Das war auch die Angeklagte, die derzeit nur eine Postadresse im Don-Bosco-Haus hat. Sie sei obdachlos und schlafe bei Freunden, sagte die sechsfache Mutter, „mal hier, mal da“. Fünf ihrer Kinder seien erwachsen, das sechste lebe in einer Pflegefamilie, sie habe keinen Kontakt und versuche gerade zu erfahren, wo die Familie lebe.

Das Geld auf dem Konto der Siegburgerin stammte von einem Betrugsopfer aus Berlin

Das Geld, das auf ihrem Konto einging, stammt von einem Phishing-Opfer, einem älteren Herrn aus Berlin. Der hatte einen Anruf eines Betrügers erhalten, der sich als Bankmitarbeiter ausgab und ihm wegen angeblicher Probleme mit dem Online-Banking einen Link schickte. Daraufhin verschwanden von seinem Konto insgesamt rund 45.000 Euro, nur ein kleiner Teil der Summe konnte zurückgeholt werden.

Die Angeklagte ohne Schulabschluss und Ausbildung, die zuletzt vor zwei Jahren als Beifahrerin eines Behindertentransports gearbeitet hat, erhielt eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie wurde außerdem zu 50 Sozialstunden verurteilt und zu Wertersatz in Höhe von 9850 Euro, zahlbar an die Staatsanwaltschaft. „Sie haben profitiert, Sie hängen mit drin“, sagte der Richter.

Doch ob die Behörde die Summe an das Betrugsopfer weiterleiten kann, ist fraglich. Derzeit zumindest ist bei der Angeklagten nichts zu holen. Der Verteidiger bedauerte, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur die 1500 Euro einziehen könne, die seine Mandantin abzwackte: „Das könnte sie in irgendeiner Form abgestottert kriegen. “