Siegburger Gericht stellt Verfahren einJunge Frau zeigt Onkel wegen Missbrauchs an
Siegburg – Heftig schluchzend verließ die Zeugin den Gerichtssaal. Die junge Frau hatte gegen ihren Onkel ausgesagt. Der 54-Jährige soll sie mehrfach unsittlich berührt und ihr nachgestellt haben. Da war sie zwölf Jahre alt. Der Kindesmissbrauch hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Jahr 2014 in ihrem Kinderzimmer stattgefunden. Erst Jahre später erstattete das Opfer Anzeige.
Die Vorwürfe aufzuklären gestaltete sich schwierig. Der Onkel beteuerte, nichts Unrechtes getan zu haben, das Mädchen, das er stets „Liebchen“ nannte, habe mit einer Freundin vor seiner Tür gelauert und durchs Schlüsselloch geguckt, ihn außerdem mit Fragen über Sexualität gelöchert, die Gespräche auf der Bettkante hätten nur der „Aufklärung“ gedient.
Er habe damals kurze Zeit im Haus gewohnt, weil er – entlassen aus längerer Haft – eine Adresse brauchte, um Hartz IV zu beantragen.
Siegburger Amtsgericht: Verfahren eingestellt – „Das ist kein Freispruch“
Seine Schwester, die Mutter der Zwölfjährigen, habe ihm helfen wollen, sei aber auch mal sauer geworden, weil er sich spätabends noch im Zimmer seiner Nichte aufgehalten habe: „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“
In der Zeugenaussage der Geschädigten, die nicht öffentlich stattfand, kamen auch andere Vorfälle zur Sprache: Der ältere Halbbruder des Mädchens war in diesem Zeitraum wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden, der Fall wurde aber wegen Strafunmündigkeit nicht weiter verfolgt.
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Die junge Frau ist mittlerweile in eine eigene Wohnung gezogen, sie studiert. Der Onkel darf sich ihr nicht mehr nähern, weder persönlich noch per Anruf, SMS, E-Mail oder über soziale Medien, das betonte die Vertreterin der Nebenklage, die Anwältin der Geschädigten.
Das Verfahren gegen den 54-Jährigen, der einen Großteil seines bisherigen Lebens vor allem wegen Drogendelikten im Gefängnis verbracht hat, wurde eingestellt, darauf hatten sich alle Beteiligten verständigt. „Das ist aber kein Freispruch“, mahnte Richter Alexander Bluhm.
„Es ist etwas vorgefallen, Sie haben sich absolut unangemessen verhalten.“ Die einzelnen Taten indes zweifelsfrei festzustellen, das sei dem Gericht nicht gelungen.