Niederkassel23-Jähriger lieferte sich unter Drogen Verfolgungsjagd mit der Polizei
Siegburg/Niederkassel – Ein 23-Jähriger, der unter Drogeneinfluss und mit überhöhtem Tempo vor der Polizei geflüchtet war, muss 100 Sozialstunden leisten. Gegen diese Auflage wurde das Verfahren gegen ihn vor dem Siegburger Amtsgericht eingestellt.
Der 23-Jährige hatte am Abend des 4. November 2020 in Niederkassel versucht, mit seinem Kleinwagen vor der Polizei zu flüchten. Mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr er unter anderem auf beengten Straßen, um das ihn verfolgende Polizeiauto abzuhängen. Dem Fahrer wurde daher vorgeworfen, unter Einfluss von Marihuana, ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein.
Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten bestätigten in ihren Aussagen, dass der Angeklagte die Haltesignale der Beamten ignoriert habe. Stattdessen habe er seinen Wagen beschleunigt, zeitweise auf rund 40 Kilometer pro Stunde über der erlaubten Geschwindigkeit.
Angeklagter raste über Kreuzungen
Die geringe Breite des Kleinwagens, eines Smarts, habe er ausgenutzt und sei in eine mit Pollern abgesperrte Straße gefahren. Laut Anklage raste der Beschuldigte über mehrere Kreuzungen, ohne auf den Verkehr zu achten. Am Ende der Verfolgungsfahrt ließen der Fahrer und ein unbekannter Beifahrer den Wagen stehen und flüchteten zu Fuß.
Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, ohne Führerschein und Versicherungsschutz gefahren zu sein; dieser war laut Richterin Alexandra Pohl am 1. November 2020 erloschen. Das habe er allerdings erst nach dieser Fahrt erfahren, und zwar erst am 5. November, sagte der Angeklagte. Die Verteidigung stellte daher in Frage, ob tatsächlich ein Vorsatz zur Fahrt ohne Versicherung bestanden habe.
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Seinen Führerschein hatte der 23-Jährige schon am 12. Februar 2020 verloren. Er ist der Polizei bereits bekannt: Seit Juli 2019 hatte er bereits vier Eintragungen wegen Fahrens unter Einfluss berauschender Substanzen erhalten.
Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte jetzt reumütig. Den Wagen habe er bereits abgemeldet und zum Verkauf angeboten, sagte er. Er beteuerte, keine Rauschmittel mehr zu nehmen und eine Ausbildungsstelle zu suchen.
Da der 23-Jährige allerdings derzeit keinem Beruf nachgeht und noch bei seinen Eltern lebt, hielt es die Richterin es nicht für sinnvoll, eine Geldbuße zu verhängen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten deshalb zu, das Verfahren gegen Ableistung von 100 Sozialstunden innerhalb von sechs Monaten einzustellen.