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Vom Krankenhaus gekündigtFoto von schlafendem Arzt kursiert in Whatsapp-Gruppe

Lesezeit 3 Minuten
Arbeitsgericht_Siegburg

Der Eingang zum Arbeitsgericht in Siegburg 

Siegburg – Ein Nickerchen am Morgen soll einen Anästhesisten den Job kosten, zumindest nach dem Willen eines Krankenhausträgers in der Region, der wegen des Vorfalls am 21. Oktober eine außerordentliche Kündigung aussprach. Eine Kollegin fotografierte den tief schlafenden Arzt, der Dienst auf der Intensivstation hatte und sich in ein Zimmer auf einer damals ungenutzten Station zurückzog. Dann stellte sie die Bilder in einer Whatsapp-Gruppe des Krankenhauses ein.

Vertreten durch den Rechtsanwalt Herbert Kaupert wehrte sich der Arzt vor dem Arbeitsgericht in Siegburg gegen die Kündigung. Zum Gütetermin schilderte Kaupert, dass sein Mandant, der nicht zum Termin erschienen war, „ausgeblutet und fix und fertig“ gewesen sei. Statt der eigentlich vorgeschriebenen vier 24-Stunden-Dienste habe er im Oktober bereits acht Dienste geleistet.

Verhalten des Arztes sei verantwortungslos

Erschienen sei er um 8 Uhr, habe sich zunächst um die Intensivpatienten gekümmert und dann gegen 8.30 Uhr kurz hingelegt. Dass er im Schlaf fotografiert wurde, sei ein „ganz schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“. Für die Aufnahmen müsse es ein Beweisverwertungsverbot und ein Vortragsverbot geben. Seines Wissens seien die Fotos auch Gegenstand eines zivilrechtlichen Verfahrens.

Der Anwalt der Gegenseite, Axel Schülzchen, bezeichnete das Verhalten des Arztes dagegen als „völlig verantwortungslos“, zumal auf einer Intensivstation. „Wenn ich überlastet bin, muss ich das kommunizieren. Er werde nicht für Schlaf bezahlt, sondern „für ärztliche Tätigkeit“. Schülzchen schilderte zudem, der Arzt sei in der Mittagszeit über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar gewesen, obwohl er das Notfalltelefon bei sich getragen habe. Von dem Foto wisse er, für die Kündigung spiele es aber keine Rolle. Kaupert hielt dem entgegen, sein Mandant habe lediglich Mittagessen aus dem Auto holen wollen, ein Notrufsignal sei in dieser Zeit nicht eingegangen.

Zerrüttetes Arbeitsverhältnis zwischen Arzt und Arbeitgeber

Richter Heribert Rech ging darauf ein, dass der Arzt selbst im Juli vergangenen Jahres um eine Kündigung seines befristeten Vertrags zum 30. November gebeten hatte, womit sich der Klinikträger auch einverstanden erklärte. Der Form nach sei diese Kündigung allerdings nicht wirksam geworden.

Anwalt Kaupert ging davon aus, dass das Verhältnis zwischen dem Arzt und dem Arbeitgeber zerrüttet sei und sein Mandant „mit solchen Kollegen“ wohl auch nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Er schlug eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Januar vor und eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts.

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Anwalt Schülzchen lehnte eine Abfindung ab und schlug als Termin rückwirkend den 31. Dezember vor. Eine Einigung gab es nicht. Auch nicht, als Richter Rech den Dezembertermin und ein halbes Monatsgehalt als Abfindung vorschlug, was wiederum Kaupert ausschloss. Als nächster Verhandlungstermin wurde der 4. Mai angesetzt.