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Wissentlich Schrottauto veräußert?Der Verkauf eines Gebrauchtwagens bringt Sankt Augustiner vor Gericht

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Der Eingang des Amtsgerichts in Siegburg. Vor dem Gebäude steht ein Schild mit dem nordrheinwestfälischen Wappen und der Aufschrift „Amtsgericht/Arbeitsgericht“.

Das Gericht in Siegburg musste klären, ob ein 34-Jähriger wissentlich ein Schottfahrzeug mit Gewinn verkauft hatte. (Symbolfoto)

Hat ein 34-Jähriger privat einen Schrott-BMW verkauft? Wegen Betrugs stand der Sankt Augustiner vor dem Siegburger Amtsgericht. Doch der Angeklagte sieht sich selbst als Opfer.

Ein kurioser Zufall brachte einen 34-Jährigen auf die Anklagebank: Er hatte einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft und diesen wenige Tage später wieder – mit Aufschlag – verkauft an Privat. Da seine Initialen identisch sind mit denen des Händlers, witterte die aktuelle Besitzerin Betrug.

Der Mann aus Sankt Augustin sei schon länger im Besitz des weißen 1er BMW gewesen, habe ihn an sich selbst verkauft, vermutete sie, um einen falschen Anschein zu erwecken.

4.500 Euro, das war immer noch unter Listenpreis
Wegen Betrugs Angeklagter vor dem Siegburger Amtsgericht

Nachdem der Motor mehrfach stockte, hatte sie das 16 Jahre alte Fahrzeug von einem Sachverständigen unter die Lupe nehmen lassen. Der entdeckte etliche Mängel, unter anderem einen Schaden am Motor. Keiner war im Kaufvertrag aufgelistet. Vor Gericht ging es darum, ob der Angeklagte wissentlich ein Schrottfahrzeug mit Gewinn veräußert hatte.

Der 34-Jährige indes fühlte sich selbst als Opfer. Er schilderte in der Hauptverhandlung, dass er beim Autohändler den rund 116.000 Kilometer gelaufenen Wagen zwar als Ersatzteillager und ohne Gewährleistung erworben habe, von einem Motorschaden sei aber keine Rede gewesen. Bei einer Probefahrt habe sich lediglich ein Defekt am elektrischen Fensterheber gezeigt, er handelte den Preis von 3.400 auf 3.000 Euro runter.

Diverse Mängel standen nicht im Kaufvertrag

Dann ließ er das Auto zu sich nach Hause transportieren und präsentierte es seiner Frau als Überraschung. Auch er selbst fahre einen weißen BMW, „das passte meiner Meinung nach gut“. Doch die Gattin sei mit dem Wagen nicht zurecht gekommen, nur 16 Kilometer damit gefahren. Er ließ den Fensterheber reparieren, besorgte neue Felgen und Reifen und verkaufte den BMW für 4.500 Euro, „das war immer noch unter Listenpreis“.

Als die Käuferin das Fahrzeug reklamierte, habe er zunächst auf stur geschaltet, später aber angeboten, den BMW zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten – ohne Erfolg. Vor dem Amtsgericht ging es nur um die strafrechtlichen Folgen. Die Zeugen, der Autohändler und sein Angestellter, konnten sich nicht genau an das Verkaufsgespräch erinnern. Es sei alles sehr schnell gegangen, ein Preisnachlass sei üblich.

Richterin Dr. Alexandra Pohl sprach den Mann frei. Ein Betrug sei ihm nicht nachzuweisen. Im Zivilverfahren gab es eine Einigung: Er zahlt den Kaufpreis zurück, sofern der Wagen nach einem Jahr Standzeit keinen größeren Schaden aufweist, so sein Verteidiger: „Es kann ja sein, dass da schon die Hühner drin brüten.“

Beim nächsten Autokauf werde er vorsichtiger sein, so der Angeklagte: „Ich zeichne alle Gespräche auf.“