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ProzessMitbewohner soll Sterbenden in Sankt Augustin bestohlen haben

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Amtsgericht Siegburg

Vor dem Amtsgericht Siegburg musste sich ein Bewohner einer Obdachlosenunterkunft verantworten.

Während ein 46-Jähriger mit dem Tod rang, soll sein Mitbewohner ihn bestohlen haben. Der Sankt Augustiner stand jetzt vor Gericht.

Die beiden Männer waren so etwas wie eine Schicksalsgemeinschaft. Man lebte auf engstem Raum, teilte sich ein Zimmer in einer Sankt Augustiner Obdachlosenunterkunft. Bis zu jener Sonntagnacht im Februar, als der Jüngere, ein 46 Jahre alter Paketauslieferungsfahrer, in die Klinik kam. Sein 49-jähriger Mitbewohner stand jetzt vor Gericht, er soll laut Anklage den Sterbenden bestohlen haben.

Juristisch exakt wurde dem Angeklagten Unterschlagung vorgeworfen. Er hatte sich laut Anklage in der Nacht an dem Dienstwagen des Mitbewohners vor der Unterkunft zu schaffen gemacht, die Autoschlüssel fand die Polizei am nächsten Morgen in der Bauchtasche des Mitbewohners. Der 46-Jährige, der nachts kollabiert war, war in der Klinik kurz nach Mitternacht nach etwa einstündigen Reanimationsversuchen gestorben.

In der Tasche des Sankt Augustiners fand die Polizei Autoschlüssel und Bankkarten

Die Polizeibeamten durchsuchten daraufhin im Zuge des Todesermittlungsverfahrens dessen Unterkunft, fanden den Angeklagten schlafend im Bett. Der habe nach Aufforderung seine Bauchtasche ausgepackt, darin neben dem Autoschlüssel auch die Kontokarten des Mitbewohners, schilderte ein Zeuge, der Hausmeister in Diensten der Stadt Sankt Augustin.

Sein Mandant habe die Sachen dem 46-Jährigen an diesem Tag noch in die Klinik bringen wollen, erläuterte dessen Strafverteidiger. Dass der Mann schon seit Stunden tot war, habe der Angeklagte nicht gewusst. Mit dem Schlüssel habe er gemeinsam mit den Sanitätern in der Nacht noch in dem Transporter nach der Krankenkassenkarte gesucht und diese auch gefunden.

Eine Absicht, eventuell Teile der Ladung zu stehlen, konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Ebenso verhielt es sich mit den Bankkarten, die nach dem Tod den Erben gehörten. Die Karten hätten auf der Kommode gelegen, sagte der 49-Jährige. Damit habe sein Mitbewohner sein Kokain portioniert.

Diese Schilderung hielt Amtsrichter Herbert Prümper für plausibel. Denn das Portemonnaie des Verstorbenen sei in der Schublade gefunden worden. Für eine „manifestierte Zueignungsabsicht“ gebe es keinen Beweis, so sah es der Staatsanwalt und plädierte auf Freispruch. Dem schlossen sich der Verteidiger und das Gericht an.