Weil sie gegen die Russland-Sanktionen verstoßen hat, stand eine Internethändlerin aus Sankt Augustin vor Gericht.
ProzessSankt Augustiner Händlerin verstößt gegen Russland-Sanktionen

Matrioschkas: Eine Sankt Augustiner Internet-Händlerin stand wegen Verstoßes gegen Russland-Sanktionen vor dem Amtsgericht. (Symbolbild)
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303 Seiten umfasst die Liste mit Produkten, die nicht oder nur bis zu einem bestimmten Warenwert nach Russland exportiert werden dürfen. Über diese Bundesverordnung ist nun eine Kauffrau aus Sankt Augustin gestolpert. Sie verschickt als Internet-Zwischenhändlerin tausende Artikel im Monat, zur Last gelegt wurde ihr von der Strafverfolgungsbehörde allerdings nur der Versand einer Jacke.
Diese kostete 376 Euro, 76 Euro über dem Grenzwert, der laut Liste bei 300 Euro liegt. Eine Lappalie, sollte man meinen, die aber Folgen hatte. Seit 2023 läuft das Verfahren, 10.000 Euro Strafe sollte die Geschäftsführerin mit Wurzeln in Russland bezahlen, gegen den Strafbefehl, der ihr einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz unterstellte, legte sie Widerspruch ein. So landete die Sache fast zwei Jahre später vor dem Amtsgericht.
Die Sankt Augustinerin zahlt 3000 Euro Geldbuße an Siegburger Kinderhaus
Seine Mandantin habe lediglich fahrlässig gehandelt, sagte ihr Strafverteidiger. Dieser Argumentation folgten die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Richterin. Elisabeth Signing Fosso schlug zwei mögliche Verfahrenswege vor: entweder die Verurteilung als Ordnungswidrigkeit, was mit 30 Tagessätzen à 100 Euro geahndet werden könne. Die Geldstrafe belaufe sich dann auf ein Netto-Monatseinkommen, im Fall der Angeklagten wären das 3000 Euro.
Denkbar wäre auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße in dieser Höhe. Damit hätte die bislang nicht vorbestrafte Händlerin weiterhin eine weiße Weste. Die Angeklagte und ihr Anwalt zeigten sich mit dieser Lösung einverstanden.
Die 3000 Euro fließen für einen guten Zweck, an das Siegburger Kinderhaus Dr. Ehmann, verfügte die Richterin. Die Internet-Händlerin kündigte an, das Geld unverzüglich zu zahlen, nicht in Raten, „in einer Summe“.
Ebenso wichtig sei für sie, die beschlagnahmten Computer zurückzuerhalten. Diese befinden sich bereits seit der Durchsuchung 2023 bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft, darunter laut Verteidiger ein Laptop mit allen Unterlagen für die Steuerbehörde: „Das Finanzamt steht uns auf den Füßen.“