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Vor GerichtDiebesduo auf Motorroller lauert Frauen am Sankt Augustiner Siegtalradweg auf

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Ein Mann auf einem Motorroller

Mit einem gestohlenen Motorroller ging ein Duo in Sankt Augustin auf Diebeszug. (Symbolbild)

Mit einem gestohlenen Motorroller gingen zwei junge Männer in Sankt Augustin auf Diebeszug. Ihre Opfer: Fahrradfahrerinnen.

Fünfmal zogen zwei junge Männer los, um Handtaschen zu stehlen, an fünf Tagen im April 2023. Tatort war stets der Siegtalradweg in Sankt Augustin, ihre Opfer: Frauen. Unterwegs waren sie auf einem gestohlenen, kurzgeschlossenen Motorroller, der ebenfalls einer Frau gehörte.

Einer der Täter, ein 22-Jähriger aus Hennef, musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Siegburg wegen schweren Diebstahls verantworten. Er sei immer gefahren, der Sozius, den er namentlich benannte, habe im Vorbeifahren die Handtaschen der Radfahrerinnen aus den Gepäckkörben gerissen.

Wenn sich ein Opfer in Sankt Augustin sich verletzt hätte, wäre es ein Raub gewesen

„Das hätte ich mich nicht getraut“, sagte der Angeklagte. Das Geld habe man für Zigaretten und Alkohol ausgegeben, die Handtaschen, in denen sich auch Papiere, Schlüssel und Brillen befanden, weggeworfen.

Sein Tatbeitrag werde indes genauso als Mittäterschaft gewertet, erklärte Richter Hauke Rudat. „Es gab einen gemeinsamen Tatplan und die gemeinschaftliche Ausführung.“ Der Angeklagte könne von Glück sagen, dass keines der Opfer stürzte. Sonst wäre er wegen Raub belangt worden. In einem Fall, mit dem er vor Jahren befasst war, so Rudat, sei ein Raubopfer an den schweren Verletzungen gestorben. „Dafür kommt man für mindestens zehn Jahre oder gar lebenslänglich ins Gefängnis.“

22-Jähriger aus Hennef saß bereits zwei Mal im Jugendarrest

Was es bedeutet, in einer Zelle zu sitzen, hat der 22-Jährige bereits im Jugendarrest erfahren. Mit 14 Jahren kam der Förderschüler erstmals mit dem Gesetz in Konflikt, Diebstähle, Sachbeschädigung und Betäubungsmittelbesitz stehen in seinem Strafregister. Weil er die Sozialstunden, die im Jugendstrafrecht als Erziehungsmittel verhängt wurden, nicht ableistete, landete er zweimal für eine Woche im Arrest.

Zum ersten Mal stand er nun als Erwachsener vor Gericht. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, die er aber nicht absitzen muss. Denn der junge Mann, der bei seinem Vater lebt, hat im Sommer 2023 eine Lehre als Koch angefangen und eine feste Freundin. Als einziger aus seinem Umfeld geht er regelmäßig zur Arbeit.

Wegen seines Geständnisses und der positiven Sozialprognose erhielt er Bewährung; den Weisungen eines Bewährungshelfers müsse er in den nächsten drei Jahren Folge leisten. Werde er erneut straffällig, drohe der Widerruf und die Haft, machte ihm der Richter klar. Damit sich das Urteil nicht wie ein Freispruch anfühlt, muss der Koch-Azubi von seinem Nettolohn von 880 Euro monatlich 25 Euro Geldbuße zahlen - insgesamt 500 Euro an die Bewährungshilfe.