13-Jährige missbrauchtAngeblicher „Model-Fotograf“ muss 30.000 Euro zahlen

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Bonn/ Sankt Augustin – Der Vorfall liegt fast schon neun Jahre zurück: Am 8. September 2012 war ein 13-jähriges Mädchen, das von einer Karriere als Top-Model träumte, mit seiner Mutter zu einem Probeshooting nach Sankt Augustin gereist. Im Internet hatte sich der damals 45-jährige Fotograf als Casting-Manager ausgegeben und unter dem Vorwand, sie groß rauszubringen, in sein Atelier gelockt. „Ganz ohne Geld“, denn es sei sein Hobby.
Bleibende Spuren
Für die Schülerin wurde die einmalige Begegnung zum biografischen Desaster, denn während die Mutter im Nebenzimmer auf ihre Tochter wartete, nutzte der Fotograf – so hieß es später im Urteil – die Situation schamlos aus: Angeblich zum „Auflockern“ war es zu sexuellen Übergriffen gekommen. Der Fall sorgte für Schlagzeilen - und der Mann kam schließlich hinter Gitter.
Neun Jahre später hat die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts den Model-Fotografen dazu verurteilt, ein Schmerzensgeld von 30 000 Euro an die heute 22-Jährige zu zahlen. Bereits 2016 war in einem Grundurteil festgestellt worden, dass der Klägerin ein Schadensersatz zusteht. Der Fotograf habe rechtswidrig die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmtheit des Mädchens verletzt, das bis heute an den Tatfolgen leidet. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Beklagte für alle zukünftig noch bei der Klägerin auftretenden Folgen haften muss.
Psychische Folgen für das Opfer
Ein psychiatrisches Gutachten hatte der Klägerin eine „posttraumatische Belastungsstörung“ attestiert; seit dem Vorfall leide die heute 22-Jährige unter anderem an Gewichtsverlust oder Albträumen. Der Leidensdruck der Klägerin sei hoch. Der Einwand des Fotografen, dass die junge Frau noch in den letzten Jahren freizügige Fotos – unter anderem im Bikini – in die sozialen Medien gestellt habe, spreche nicht gegen die Diagnose, so der Sachverständige, auch wenn es „nach außen hin als widersprüchlich wahrgenommen“ werde.
Aber es sei „geradezu symptomatisch, dass Opfer sexualisierter Traumatisierungen sich auf übersteigerte Weise mit dem körperlichen Selbstbild beschäftigen“ würden. In einem Ausmaß, dass eben „nicht mehr normales Verhalten“ sei.
Kein Einzelfall
Der Fall der 13-Jährigen war kein Einzelfall: Der Model-Fotograf hatte seit 2008 - zunächst in Cochem - systematisch junge Mädchen mit dem Versprechen, sie zu Top-Models zu machen, für seine Zwecke sexuell ausgenutzt - und die Kinder zu seinen Geliebten gemacht. In seinem ersten Bonner Strafverfahren im Jahr 2013 hatte der Angeklagte noch erklärt, dass „Sex zwischen Erwachsenen und Kindern branchenüblich“ sei.
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Erst in seinem letzten Prozess 2016 legte der heute 54-Jährige erstmals ein Geständnis ab - und wurde vom Landgericht Bonn wegen sexuellen Missbrauchs von zahlreichen minderjährigen Mädchen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde ihm ein dreijähriges Berufsverbot nach seiner Haftentlassung auferlegt.