Geisterfahrt der Bonner Stadtbahn-Linie 66Fahrer soll Epilepsie verschwiegen haben
Bonn/Sankt Augustin – Ein Epilepsie-Anfall des Fahrers der Stadtbahnlinie 66 soll am 22. Dezember 2019 zu der führerlosen Fahrt der Stadtbahnlinie 66 geführt haben. Das berichtet der EXPRESS.
Die Bahn hatte führerlos acht Haltestellen überfahren, nachdem der 47-jährige Fahrer am Steuer bewusstlos zusammengesackt war. Unter den Fahrgästen hatte sich Angst vor einem Terroranschlag geherrscht.
(Lesen Sie hier: Wie Zeugen die Tour mit der führerlosen Linie 66 erlebten)
Laut den Informationen des EXPRESS soll der Fahrer, der sich noch in der Probezeit befand, seine Krankheit im Bewerbungsgespräch nicht mitgeteilt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das Bonner Verkehrsunternehmen SWB äußerte sich nicht im Detail zu diesem Vorwurf, aber sagte der Zeitung: „Der Fahrer wird von uns nicht mehr eingesetzt. Er hat zukünftig nicht mehr die persönlichen Voraussetzungen als Fahrer weiter tätig zu sein“, so Sprecherin Veronika John.
Das Vorgehen der SWB entspreche offensichtlich den juristischen Möglichkeiten. „Ein Personaler darf nach Krankheiten fragen, durch die entweder die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist, Ansteckungsgefahr für künftige Kollegen oder Kunden besteht oder in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist“, stellte das Bundesarbeitsgericht fest. Wer lügt, kann wegen arglistiger Täuschung gefeuert werden (§ 123BGB).
Sicherheitssystem wird überprüft
Weiterhin steht der Untersuchungsbericht der Bezirksregierung Düsseldorf aus. Dabei wird es vor allem um den sogenannten „Totmannschalter“ gehen. Möglich, dass das Sicherheitssystem bei allen Verkehrsbetrieben in Zukunft nachgerüstet werden muss. (red)