Die kleine Katze wird nun im Tierheim Troisdorf versorgt. Die Tierschutzorganisation Peta setzte eine Belohnung für Hinweise auf die Halter aus.
Peta setzt Belohnung ausKatzenbaby in Sankt Augustin in einem Pappkarton ausgesetzt

Ausgesetzt in einem Karton in Sankt Augustin: Das erst wenige Wochen alte Katzenbaby ist noch völlig verängstigt.
Copyright: Helga Berben
Tierheimleiterin Helga Berben sagt, sie könne es einfach nicht verstehen: „Noch immer gibt es Menschen, die setzen hilflose Tiere einfach aus.“ So erging es auch der erst wenige Wochen alten Katze, die am Montag in einem Pappkarton in Sankt Augustin-Buisdorf gefunden wurde. Sie kam ins Tierheim nach Troisdorf.
„Die Eigentümer konnten bis jetzt nicht ermittelt werden“, sagt Berben über die wenige Woche alte Katze, die von den Mitarbeitern des Tierheims den Namen Flower bekam. Das Tier sei nicht gechipt gewesen, es gebe auch keine anderen Anhaltspunkte über die Herkunft. Noch sei nicht klar, ob Flower überhaupt hören könne. Weiße Katzen seien häufig schwerhörig oder taub. Zurzeit durchläuft Flower das im Tierheim übliche Programm: Sie wird entwurmt, geimpft und soll später kastriert werden.
Sankt Augustin: Die Katze einfach im Pappkarton auszusetzen, ist eine Straftat
Die Tierschutzorganisation Peta hat 500 Euro als Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die den Fall klären können. Peta steht als Abkürzung für „People for the Ethical Treatment of Animals”, also Menschen, die sich für einen ethischen Umgang mit Tieren einsetzen. „Wir möchten helfen, aufzuklären, wer das Katzenkind einfach zurückgelassen und damit ihren Tod in Kauf genommen hat“, teilt Lisa Redegeld mit, Fachreferentin bei Peta. „Der herzlose Halter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und sie im Tierheim abgeben müssen. Die Katze einfach in einem Pappkarton auszusetzen, ist tierschutzwidrig und muss dringend bestraft werden.“

In diesem Karton wurde Flower ausgesetzt.
Copyright: Berben
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies könne mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greife auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistungen unterlassen.
Freigängerkatzen im Rhein-Sieg-Kreis müssen gekennzeichnet, kastriert und registriert sein
Berben hat eine weitere Sorge: „Jetzt ist die Zeit, wenn junge Katzen auf die Welt kommen.“ Die Tierheimleiterin befürchtet, dass Flower nicht das letzte ausgesetzte Jungtier sein wird. Sie appelliert an die Besitzer, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis gelte eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen. Halterinnen und Halter, die dieser Pflicht nicht nachkämen, drohe eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro.
Eine unkastrierte Hauskatze und ihre Nachzucht könnten theoretisch in sieben Jahren mehr als 400.000 Nachkommen zeugen, teilt der Kreis als Begründung für diese Regelung mit. Ehrenamtlich tätige Mitglieder verschiedener Katzenschutzinitiativen fingen jährlich insgesamt mehr als 850 wild lebende Katzen im Kreis ein. Viele seien in einem elenden Zustand: verwahrlost, abgemagert und krank.