Kampagne für NaturschutzRhein-Sieg-Kreis fordert zu naturschonendem Verhalten auf
Rhein-Sieg-Kreis – Die Körpersprache ist unmissverständlich: Peter Lützler vom Ordnungsaußendienst des Amtes für Umwelt- und Naturschutz stellt sich dem jungen Mann auf dem Mofa in den Weg und stemmt die Hände in die Hüfte. Erwischt! In der Siegaue sind motorisierte Fahrzeuge verboten.
Es ist einer der typischen Verstöße, gegen die der Kreis mit einer breit angelegten Kampagne zu Felde ziehen will – Slogan: „Natur geht vor“. Neue Schilder werden aufgehängt, Broschüren gedruckt und Social-Media-Kanäle genutzt, um durch Information die Naturschutzgebiete besser zu schützen.
Dass dies jetzt passiert, hat nicht zuletzt mit Corona zu tun. „Seit Ausbruch der Pandemie erleben wir eine extreme Zunahme der Besucherzahlen“, erläuterte Landrat Sebastian Schuster am Mittwoch bei der Vorstellung der Kampagne.
Im Kottenforst haben sich die Besucherzahlen verdoppelt
Für den Kottenforst konnte der Leiter des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft, Stephan Schütte, Zahlen nennen. Die Zählstation registrierte auf dem Hauptweg eine Verdoppelung von 400 auf 800 Leuten täglich. „Das Problem“, so Schuster, „ist, dass sich nicht alle an die Regeln halten.“ Die an der Natur angerichteten Schäden hätten deutlich zugenommen.
„Hier steht nicht der Mensch, die Naherholung oder Freizeitgestaltung an erster Stelle“, umriss Umweltamtsleiter Rainer Kötterheinrich den Sinn der Naturschutzgebiete. „Das sind keine Freizeitparks mit besonderem Thrill.“ Es gehe um den Erhalt der Vielfalt an Tieren und Pflanzen. „Schon die kleinste Störung kann eine Art gefährden.“
Wer von Wegen abweiche, zertrete einfach Dinge. Das Pflücken von Pflanzen, Partys, Grillen, Campen, das Hinterlassen von Müll, nicht angeleinte Hunde, die stöbern und Wildtiere hetzen, sind ebenfalls schädlich – und natürlich tabu. Kötterheinrich sprach außerdem das Mountain-Biking an, das insbesondere im Osten des Kreises und im Siebengebirge zu beklagen sei. Durch E-Bikes und Navigations-Apps fielen die natürlichen Barrieren. Es gebe sogar Mountain-Biker, die Farbspraydosen dabei hätten, um Strecken zu markieren, sagte Schuster.
Landesbetrieb Wald und Holz verteilt Gelbe Karten
Der Landesbetrieb Wald und Holz verteilt „gelbe Karten“. Mit dem bedruckten Faltblatt werden Besucherinnen und Besucher zur Rücksichtnahme aufgefordert. Angefügt ist eine Liste mit Verboten und Bußgeldern. Wer seinen Hund ohne Leine abseits der Wege laufen lässt, riskiert zum Beispiel ein Bußgeld zwischen zehn und 125 Euro.
30 Prozent der Fläche sind Wald
118 Naturschutzgebiete sind im Rhein-Sieg-Kreis ausgewiesen, für jedes gibt es einen eigenen Regelkatalog, um die Fauna und Flora wirksam zu schützen. Zusammen haben die Naturschutzgebiete eine Fläche von mehr als 17.000 Hektar, sie machen damit fast 15 Prozent des Kreisgebiets aus.
Gut 34.000 Hektar im Rhein-Sieg-Kreis sind Wald, das sind 29,8 Prozent seiner Fläche, was in etwa dem Anteil in ganz Deutschland (31 Prozent) und in Nordrhein-Westfalen (32) entspricht. Die höchsten Waldquoten im Kreis weisen die Kommunen Bad Honnef (56,9 Prozent), Eitorf (50,1 Prozent), Ruppichteroth (47,3 Prozent) und Windeck (47,1 Prozent) auf. Forstmäßig fast nackt steht Niederkassel mit drei Prozent da. (kh)
Der Kreis stockt den Ordnungsaußendienst für Patrouillen in den Naturschutzgebieten bis Juli auf vier Personen auf. „Wir sind fast jeden Tag draußen“, berichtete Lützler. Auch an Wochenenden schauen er und seine Kollegen in den Naturschutzgebieten nach dem Rechten, man sei auch schon nachts im Einsatz gewesen.
Wenn es Hinweise auf bestimmte Orte gebe, werde dort gezielt kontrolliert. Verstärkung bekommen die Außendienstmitarbeiter durch die Förster und Landschaftswächter.
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„Wir heißen die Kampagne ausdrücklich gut“, sagte Forstdirektor Schütte und betonte, wie auch Kötterheinrich, dass es nicht ums Drangsalieren oder um Bürgerbelästigung gehe. Das Außendienstteam kläre zunächst einmal auf. Krasses und wiederholtes Fehlverhalten kann allerdings teuer werden. Den jungen Mofafahrer erwartet ein Bescheid über ein Verwarngeld zwischen 35 und 55 Euro.