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Zahlen verdoppeltImmer mehr Menschen im Rhein-Sieg-Kreis beantragen Kleinen Waffenschein

Lesezeit 3 Minuten
Eine Waffe liegt neben einem Kleinen Waffenschein.

Für erlaubnisfreie Waffen muss man den Kleinen Waffenschein besitzen. (Symbolbild)

Im Jahren 2023 sind die Antragszahlen für den Kleinen Waffenschein im Rhein-Sieg-Kreis deutlich nach Oben geschnellt. Wie Waffenbehörde, Gewerkschaft und Polizei die Lage einschätzen und welche Regeln gelten.

Der Kleine Waffenschein ist auch in diesem Jahr im Rhein-Sieg-Kreis stark gefragt. Das zeigen aktuelle Zahlen der Waffenbehörde des Kreises. Wurden im gesamten Jahr 2021 196 Neuanträge für einen Kleinen Waffenschein gestellt, so waren es in diesem Jahr bereits 449 (Stand 13. Dezember). Im Jahr 2020 hatten 248 Menschen einen solchen Antrag gestellt.

Der Kreis bestätigt damit den Landestrend, der zeigt: Immer mehr Menschen besitzen einen Kleinen Waffenschein. Mit rund 190.000 erteilten Genehmigungen (Stand 31. August) wird in NRW der höchste Stand an ausgestellten Genehmigungen seit zehn Jahren erreicht.

Polizei beobachtet Antragszahlen im Rhein-Sieg-Kreis aufmerksam

Warum die Zahlen im Rhein-Sieg-Kreis 2022 dermaßen in die Höhe geschnellt sind, könne er nur mutmaßen, sagt Polizeisprecher Stefan Birk. „Die hohen Zahlen könnten mit der Corona-Lage und den Schwierigkeiten bei Behördengängen in den Vorjahren im Zusammenhang stehen“, sagt Birk. Die Polizei beobachte die Entwicklung der Antragszahlen aufmerksam.

Bernhard Göbel, Vorsitzender der Kreisgruppe Rhein-Sieg der Gewerkschaft der Polizei (GdP), führt außer der Pandemie noch weitere mögliche Gründe für den sprunghaften Anstieg der Anträge an. „Ich halte es für durchaus möglich, dass ein kleiner Teil der Menschen Ereignisse wie zum Beispiel die in der Silvesternacht 2015 in Köln, die Pandemie, den Ukraine-Krieg und seine Folgen und die Vorbereitungen auf einen Blackout als Anlass nehmen, sich zusätzlich schützen zu wollen“, sagte Göbel auf Anfrage.

Ob die Zunahme der Anträge tatsächlich ein Ausdruck fehlenden Vertrauens in die Sicherheitsbehörden ist, sei schwer zu sagen. „Fest steht, dass die Kolleginnen und Kollegen der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis einen hervorragenden Job machen.“

„Kleiner Waffenschein“: GdP sieht digitales Antragsverfahren kritisch

Grund zur Sorge sieht der GdP-Vorsitzende nicht. In den vergangenen Jahren habe es immer mal wieder ansteigende, aber auch abnehmende Zahlen gegeben. Kritisch sieht die Gewerkschaft der Polizei hingegen die Möglichkeit, Anträge mittlerweile auch online und per E-Mail stellen zu können. Damit sei ein „wesentlich niedrigschwelliger Antragsweg“ geschaffen worden.

„Das könnte dazu führen, dass somit mehr Menschen einen kleine Waffenschein beantragen“, befürchtet Göbel. „Auch wenn die auf einen Antrag folgenden Überprüfungen genauso penibel durchgeführt werden wie bisher, müssen wir beobachten, ob die Zahl der Anträge nicht permanent steigt.“

Wenig kritisch sieht die Waffenbehörde des Kreises die erweiterten Antragsmöglichkeiten. Jeder Antragsteller werde durch die Behörde sorgsam auf seine persönliche Eignung und waffenrechtliche Befähigung überprüft. Online-Anträge seien zeitgemäß.

Diese Waffen dürfen mit dem „Kleinen Waffenschein“ geführt werden

Wer den Kleinen Waffenschein hat, darf erlaubnisfreie Waffen mit sich führen. Es handele sich dabei, so Birk, um entsprechend gekennzeichnete, sogenannte PTB-Waffen, erkennbar am entsprechenden PTB-Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Dahinter verbergen sich Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen.

Sie dürfen allerdings nicht so einfach benutzt werden. Allenfalls im Fall von Notwehr dürfen sie auch abgefeuert werden. Wer keinen Kleinen Waffenschein besitzt, darf die erlaubnisfreien Waffen zwar kaufen, sie in der Öffentlichkeit jedoch nicht mitführen.