Wer für seine Angebetete eine Birke setzt, muss einige gesetzliche Vorgaben beachten. Wir informieren über die häufigsten Fehler.
Maitradition in Rhein-SiegDie häufigsten Fehler beim Maibaum-Stellen

Verkaufsstellen für legale Maibäume gibt es genug. Wer auf eigene Faust fällt, macht sich strafbar. (Symbolbild)
Copyright: Quentin Bröhl
In der Nacht zum 1. Mai sind sie wieder unterwegs, die liebesbetörten jungen Männer, um ihren Liebsten einen Maibaum zu stellen. Für die beliebte Tradition gibt es nicht nur die Regeln der Maiclubs und Junggesellenvereine, sondern auch gesetzliche Vorgaben. Vier Tipps dazu, was man besser unterlassen sollte.
Fehler 1: den Maibaum illegal selbst fällen
Das Fällen einer Birke im Wald, Park oder Nachbargarten, um sie zur Liebesmaie zu machen, ist eine Straftat. Aber es gibt ja genug Angebote, an einen frisch geschlagenen Baum zu kommen. Um bei einer Kontrolle nicht in Stress zu kommen, ist es ratsam, eine Quittung dabei zu haben.
Fehler 2: den Baum beim Transport schlecht sichern
Die Polizei wird den Transport überprüfen und warnt davor, die entsprechenden Vorschriften nicht einzuhalten. Kordeln, Stricke oder Draht eignen sich nicht zur Ladungssicherung, dafür müssen geeignete Zurrgurte benutzt werden. Mit Ladung dürfen vier Meter Höhe und 2,55 Meter Breite, beim Pkw 2,50 Meter, nicht überschritten werden. Der Baum darf nach vorn nicht hinausragen, es sei denn, das Fahrzeug ist höher als 2,50 Meter. Dann sind 50 Zentimeter erlaubt.
Nach hinten sind bis zu drei Meter erlaubt, ab einem Meter muss aber eine 30 mal 30 Zentimeter große, rote Fahne oder ein entsprechendes Schild zur Kennzeichnung angebracht werden. Insgesamt darf eine Länge von 20,75 Meter nicht überschritten und das Kennzeichen nicht verdeckt werden.
Fehler 3: Menschen auf der Ladefläche mitnehmen
Begleiter, die möglicherweise auch noch angetrunken sind, haben auf Anhängern oder anderen Ladeflächen nichts zu suchen. Der Fahrer oder die Fahrerin sind im Falle eines Unfalls verantwortlich, wenn jemand zu Schaden kommt, auch der Eigentümer oder die Eigentümerin des Fahrzeugs kann gegebenenfalls haftbar gemacht werden.
Alkohol- und Drogenkonsum kontrollieren die Beamtinnen und Beamten ohnehin. Verboten ist es außerdem, Menschen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheiten mitzunehmen. Das ist möglicherweise Fahren ohne oder zumindest mit nicht ausreichender Fahrerlaubnis – und damit eine Verkehrsstraftat.
Fehler 4: Maibäume an einer Straßenlaterne befestigen
Der Abwasserbetrieb Troisdorf, zuständig für die Straßenbeleuchtung, appelliert an die Verliebten, die Maibäume nicht an Laternen zu befestigen und sich stattdessen „alternative Befestigungsmöglichkeiten“ zu suchen. Außer möglichen Schäden an der Laterne drohten auch Verletzungen, heißt es in einer Mitteilung, etwa wenn Masten bei starkem Winddruck umstürzten.
Die Haftung liege bei dem, der seinen Maibaum an der Laterne befestigt habe. Der Abwasserbetrieb sei daher verpflichtet, Maibäume von Laternen zu entfernen.