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Cold CaseNach 35 Jahren – Doppelmörder im Lohmarer Mordfall Claudia Otto angeklagt

Lesezeit 3 Minuten
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Das Grab von Claudia Otto in Lohmar-Wahlscheid (Archivbild)

Bonn/Lohmar – Vor 35 Jahren wurde die Gastwirtstochter Claudia Otto von ihrer Mutter tot in ihrem Zimmer gefunden: Im Bett gefesselt, offenbar erdrosselt, ein Tresorschlüssel neben dem Leichnam. Gegen 1 Uhr nachts hatte sich die 23-Jährige im Landgasthof Naafshäuschen, den ihre Eltern betrieben, für die Nacht verabschiedet.

Als Claudia Otto am Morgen des 9. Mai 1978 nicht erschien, schaute die Mutter in der Wohnung oberhalb der Gaststube nach, die ihre Tochter erst zwei Wochen zuvor bezogen hatte, und entdeckte dort die Tote. Diese Tragödie ist bis heute ungesühnt geblieben. Denn der gewaltsame Tod der jungen Frau, die gerade ihre Ausbildung zur Hotelfachfrau abgeschlossen hatte, konnte damals nicht aufgeklärt werden.

Mordfall Claudia Otto: Angeklagter bereits wegen Doppelmord verurteilt

Aber nach 35 Jahren scheint eine einzige DNA-Spur zu dem mutmaßlichen Täter zu führen, einem verurteilten Doppelmörder, der bereits 32 Jahre lang in Haft saß. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat nun den 66-jährigen Detlef M. wegen Mordes aus Habgier sowie Verdeckung einer Straftat (in Tateinheit wegen Raub mit Todesfolge) angeklagt. Das bestätigte Gerichtssprecherin Gerlind Keller gestern.

Die Ermittler werfen dem Angeklagten vor, in der Tatnacht in das Gasthaus an der B 484 eingestiegen zu sein, um etwas zu stehlen. Dabei muss er der 23-Jährigen, die auf dem Weg ins Bett war, begegnet sein, sie gepackt, gefesselt und schließlich getötet haben. Es fehlten damals rund 10 000 Mark aus einem Tresor im Obergeschoss, Bargeld aus dem Portemonnaie der Getöteten sowie Münzgeld aus der Kasse.

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Die Mutter der Getöteten fand ihre Tochter in der Wohnung über dem Lokal. (Archivbild)

Bereits kurz nach dem Verbrechen war der Angeklagte in Verdacht geraten, der damals Stammgast im Ausflugslokal Naafshäuschen war. Aber es gab keinen einzigen Beweis, auch die Analyse des Genmaterials, das am Körper der Getöteten gesichert worden war, erbrachte noch keine Spur.

Erst im Dezember 2017 konnte durch neue DNA-Analysemethoden des Landeskriminalamtes ein genetischer Fingerabdruck des mutmaßlichen Täters erstellt werden. Dieser führte 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Claudia Otto zur Verhaftung des damals 61-jährigen Familienvaters.

Zweite DNA-Spur am Tatort in Lohmar gehört zu Mitarbeiter des Landeskriminalamts

Der Jubel über den Ermittlungserfolg wurde jedoch bald gedämpft. Denn neben der DNA-Spur dieses Mannes gab es eine weitere „tatrelevante Spur“ eines Unbekannten. Damit konnte dem 66-Jährigen das Verbrechen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden.

Nach einer Beschwerde des Verdächtigen, der wegen des Doppelmords im Gefängnis saß, wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben. Der Bonner Beschwerdekammer reichte das Indiz nicht als tragendes Beweismittel aus, um ein Verfahren gegen ihn zu eröffnen.

Die Ermittler der Mordkommission blieben dennoch an dem Fall. In Kooperation mit Wissenschaftlern und weiteren Analyse-Methoden konnte schließlich der unbekannte Spurenleger identifiziert werden: Kurioserweise stammte die DNA-Anhaftung von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes.

Mit dieser Klärung blieb nur eine tatrelevante Spur übrig und der Angeklagte, der mittlerweile probeweise aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden war, wurde im April 2022 in Detmold erneut festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Bonner Schwurgericht muss jetzt Eröffnung des Verfahrens prüfen

Das Bonner Schwurgericht, dem die Anklage vorliegt, müsse nun prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe und das Verfahren eröffnet werde, erläuterte Sprecherin Gerlind Keller.

Der Verteidiger des Angeklagten, Uwe Krechel, hingegen bezweifelt, dass eine DNA-Spur, die ja nur ein Indiz sei, als Beweismittel ausreiche, wenn nicht andere Umstände dazu kämen. Entsprechend stehe die Anklage „auf tönernen Füßen“, erklärte der Strafverteidiger. Der Sache sei „mit erheblichen Bedenken zu begegnen“.