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SchmerzensgeldHennefer Vermieter schlägt junge Mieterin mit der Faust zu Boden

Lesezeit 3 Minuten
Eine geballte Männerfaust

Mit geballter Faust prügelte ein 51-Jähriger aus Hennef auf seine junge Mieterin ein. (Symbolbild)

Ein Hennefer Vermieter, der seine Mieterin an der Wohnungstür zu Boden schlug, stand vor dem Amtsgericht. Das Opfer brach im Gerichtssaal zusammen.

Es war die erste Wohnung der 20-Jährigen. Als sie auf ein Klingeln hin ahnungslos ihre Tür öffnete, stand ihr Vermieter vor ihr. Der Hennefer schlug nach einem kurzen Wortwechsel zu und trat die am Boden Liegende mit Füßen. Das schilderte die Auszubildende zur Bäckereiverkäuferin unter Tränen im Zeugenstand vor dem Amtsgericht.

Die junge, mädchenhaft zarte Frau leidet auch nach Monaten immer noch sichtlich unter dem Geschehen, berichtete von Angstattacken und Schaflosigkeit und brach im Gerichtssaal zusammen, so dass ein Notarzt geholt werden musste.

Der Angeklagte aus Hennef stellte die Geschädigte als Lügnerin dar

Der Angeklagte hätte durch ein frühes Geständnis der Geschädigten die belastende Aussage ersparen können. Doch der 51-Jährige stellte sie als Lügnerin dar, er hatte wenige Wochen nach der Tat Gegenanzeige bei der Polizei wegen falscher Verdächtigung gestellt und sowohl in der polizeilichen Vernehmung als auch in der Hauptverhandlung jeden Vorwurf weit von sich gewiesen. Er habe überhaupt nichts gemacht.

Tatsächlich gab es aber eine unbeteiligte Zeugin. Die 20-Jährige telefonierte gerade mit ihrer Schwester, als der Vermieter klingelte, diese hörte den Wortwechsel am Telefon und bekam so auch den Angriff mit. Geistesgegenwärtig hatte die Mieterin, als sie am Boden lag, zudem die Handykamera eingeschaltet, so dass der Tritt mit einem Turnschuh mit dicker Sohle gegen ihren Oberkörper zu sehen war.

War der Grund für die Attacke eine verspätete Kautionszahlung für die Hennefer Wohnung?

Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Hämatome im Gesicht und auf der Brust sowie eine blutende Lippe. Sie war länger arbeitsunfähig geschrieben und befindet sich noch heute in Therapie.

Der Angeklagte, der selbst in seinem Mehrfamilienhaus wohnt, hatte angegeben, beim Gang durchs Treppenhaus Gummi-Clogs getragen zu haben. Wohlweislich: Nur feste Schuhe gelten im Strafrecht als gefährliches Werkzeug und rechtfertigen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, die mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten härter bestraft wird als eine „einfache“ Körperverletzung.

Der Grund für die Attacke soll ein Missverständnis über eine verspätete Kautionszahlung gewesen sein. Ob der Vermieter seiner Mieterin deshalb das Wasser abgedreht hatte, wie sie angab, blieb unklar.

„So etwas habe ich in 35 Jahren als Anwalt noch nie erlebt“, sagte der Rechtsanwalt der Mieterin, die als Nebenklägerin auftrat. Dass der Angeklagte zudem Lügengeschichten erzähle und sein Opfer auch noch angezeigt habe, empöre ihn zutiefst. „Sie müssen sehen, was Sie angerichtet haben.“

Angeklagter aus Hennef muss auch die Behandlungskosten zahlen

Der Angeklagte müsse mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen, mit dieser Summe hat sich der Vermieter im Adhäsionsverfahren einverstanden erklärt. Die Krankenkasse wird nach Rechtskraft des Urteils die Behandlungskosten von ihm zurückfordern. Dazu kommen die Kosten der Nebenklage, das Honorar für seinen Verteidiger sowie die Gerichtsgebühren.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den bislang nicht vorbestraften 51-Jährigen ein Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da der Mann über Einkünfte verfügt und einen festen Wohnsitz hat. Er solle als Auflage 2000 Euro Bußgeld zahlen.

Der Strafverteidiger plädierte auf eine milde Strafe, sein Mandant habe die Lügen nur erzählt, „weil er sich schämt“. Er werde nach dem Prozess seine Anzeige gegen die Geschädigte zurückziehen.

Richterin Julia Dibbert verhängte ein Jahr Haft auf Bewährung, der Angeklagte darf sich dem Opfer nicht nähern, er muss ein Anti-Gewalt-Training absolvieren und wird unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Das späte Geständnis des Vermieters habe vor Selbstmitleid getrieft, sagte Dibbert zu dem Mann: „Sie haben ein Problem.“

Der Angeklagte stehe nicht das erste Mal vor Gericht, darauf wies der Nebenklage-Anwalt hin und sprach den 51-Jährigen direkt an: „Sie hatten schon zig Verfahren am Hals, die alle eingestellt wurden. Da waren Sie schlau und haben besser gelogen.“ Seine Mandantin werde ihm hoffentlich nicht mehr über den Weg laufen: Sie ist weggezogen aus Hennef und wohnt nun in Köln.