In jungen Jahren schon betreute der Immobilienkaufmann Millionenprojekte, nun stand er wegen Betrugs an einem Hennefer Geschäftsfreund vor Gericht.
ProzessImmobilienkaufmann betrügt Hennefer Geschäftspartner um 123.000 Euro
Sein Aufstieg war steil, sein Abstieg endete vor dem Schöffengericht: Ein 36-Jähriger wurde wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Untreue zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die muss der dreifache Familienvater aber nicht absitzen.
Der Realschüler, der nach dem Abbruch einer Techniker-Lehre sein Talent für die Immobilienbranche entdeckte, betreute schon in jungen Jahren Millionenprojekte. Er fungierte in einem Unternehmen, das auf den Namen seiner Ehefrau lief, als Prokurist. Mit einem Hennefer Immobilienmakler stieg er 2020 ins große Geschäft ein, gründete eine GmbH.
Urteil des Siegburger Schöffengericht lässt den Schuldenberg wachsen
Bei einem Objekt in Bremerhaven, das nach dem Ankauf renoviert und dann wieder verkauft werden sollte, kam die zu diesem Zeitpunkt angeschlagene Firma der Ehefrau ins Spiel. Die dort beschäftigten Handwerker sollten das Gebäude sanieren. Die Hennefer GmbH leistete Abschlagszahlungen in Höhe von rund 123.000 Euro, es erfolgte jedoch keine Gegenleistung.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Die Firma der Ehefrau ist mittlerweile Bankrott, der Schuldenberg, der sich anfangs auf drei Millionen Euro belief, sei zum Teil durch Immoblienverkäufe schon abgetragen, schilderte der Angeklagte; Häuser, die für die Alterssicherung des Paares vorgesehen waren. „Es sind noch genau 999.019,36 Euro Schulden übrig.“
Mit dem Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz vor Dr. Alexander Bluhm wird der Berg an Verbindlichkeiten wieder größer. Die exakt 123.639 Euro, um die er den früheren Geschäftsfreund betrogen hat, werden von der Staatsanwaltschaft als „Wertersatz“ eingezogen und an den Geschädigten ausbezahlt. So die Summe denn vorhanden ist.
Der Angeklagte arbeitet mittlerweile in Irland und verdient 3250 Euro netto - als Angestellter in der Immobilienbranche. Er sei froh, sich und seine Familie unterhalten zu können. In Deutschland sieht er aufgrund seiner Vorstrafe keine Zukunft: „Die hat ein Verbot der Geschäftsführertätigkeit zur Folge.“ Er erwäge, Privatinsolvenz anzumelden.
Seine Familie wolle er irgendwann auf die Insel nachholen. Frau und Kinder sehe er regelmäßig, er müsse alle vier bis sechs Wochen bei seinem Bewährungshelfer vorsprechen - ein anderes Amtsgericht hatte ihn im Zuge der Firmenpleite 2023 wegen Bankrotts verurteilt. Diese Bewährungsstrafe wird mit dem Siegburger Urteil verrechnet.
Der Angeklagte habe mit seinem Geständnis dem Gericht viel Aufklärungsarbeit erspart, betonte der Vorsitzende Richter. Er hatte insgesamt 18 Stunden Hauptverhandlung an drei Tagen angesetzt und etliche Zeugen geladen. So aber war der Prozess nach zweieinhalb Stunden erledigt.