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Prozess am AmtsgerichtEinbrecher stehlen Sparschwein aus Hennefer Kita

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt das Gebäude des Amtsgerichts in der Siegburger Innenstadt.

Die vier Einbrecher aus Köln mussten sich vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Die vier Täter aus Köln waren im Januar 2020 in die Kita Waldwichtel in Hennef eingebrochen. Jetzt standen sie in Siegburg vor Gericht.

Mit Bewährungsstrafen und Verfahrenseinstellungen endete vor dem Siegburger Amtsgericht jetzt der Prozess um den Einbruch in einen Hennefer Kindergarten gegen vier Männer aus Köln. Das Quartett im Alter zwischen 24 und 32 Jahren war am späten Abend des 20. Januar 2020 gewaltsam in die städtische Kindertagesstätte Waldwichtel in Uckerath-Lichtenberg eingedrungen.

Während zwei der Täter vor dem Gebäude Schmiere standen, durchsuchten damals die beiden anderen das Gebäude mehr oder weniger vergeblich nach Wertsachen. Die Täter konnten lediglich ein mit 25 Euro gefülltes Sparschwein erbeuten.

Fahndung mit einer Drohne

Das Quartett flüchtete nach der Tat, nach Hinweisen eines Zeugen auf ein verdächtiges Fahrzeug konnte ein damals 28 Jahre alter Mann aber in der Nähe des Tatorts festgenommen werden. Bei der Fahndung nach dem Mann waren auch eine Drohne und ein Polizeihund zum Einsatz gekommen. Die Vernehmung des Verdächtigen führte schließlich zur Festnahme seiner drei Komplizen.

Warum sich die vier Kölner ausgerechnet die Lichterberger Kita für ihren Beutezug ausgesucht hatten, blieb bei der Verhandlung unklar. Die geständigen Täter äußerten sich nur sehr spärlich zur Tat. Wegen der Geständnisse konnte der Vorsitzende Richter Hauke Rudat auf eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichten. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde schließlich das Verfahren gegen den noch am Tatabend festgenommenen Einbrecher gegen Zahlung einer Geldbuße von 1500 Euro eingestellt.

Grund für die Einstellung war, dass er nur vor der Kita gewartet, später durch seine Aussage frühzeitig zur Aufklärung der Tat beigetragen hatte und als einziger der Angeklagten strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war. Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren gegen einen zweiten Angeklagten, der auch nur Schmiere gestanden hatte und derzeit noch eine Haftstrafe in der JVA Siegburg absitzt.

Wenig Schaden verursacht

Die beiden übrigen Angeklagten, die in die Kita eingedrungen waren, erhielten Freiheitsstrafen von vier beziehungsweise sechs Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beide Männerverfügen über lange Einträge im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Körperverletzung, Drogendelikten, Diebstahl, Sachbeschädigung, Nötigung, Fahrerflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Dass auch sie relativ glimpflich davon kamen, begründete Amtsrichter auch mit dem vergleichsweise geringen Schaden, der bei dem Kita-Einbruch entstanden war: „Wir mussten uns auch schon mit ganz anderen Taten beschäftigen, bei denen in Kindergärten alles kurz und klein geschlagen wurde“, sagte der Vorsitzende.