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Rechtswidrige BaugenehmigungStadt Hennef will ähnliche Häuser nicht mehr zulassen

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Der Streit entbrennt um die Staffelgeschosse.

Hennef – Nach der Kritik von Bürgern und der Berichterstattung in dieser Zeitung über eine Bebauung in Edgoven, die der Kreis als zu hoch eingestuft hatte, hat sich auch die Stadtverwaltung zu dem komplexen Thema geäußert.

Die gute Nachricht gleich zu Anfang: Der noch unbebaute Abschnitt am Rentmeisterberg wird aus der jetzt geplanten Änderung des Bebauungsplans ausgenommen – mehrere Bürger hatten das in ihren Stellungnahmen gefordert.

Stadtsprecher Dominique Müller-Grote teilte mit, der Stadtverwaltung sei ein aktuelles Entwicklungsinteresse nicht bekannt. Nach dem Bebauungsplan geht es, wie Müller-Grote erläutert, nicht um die Höhe der Gebäude, sondern um die Größe des Staffelgeschosses im Vergleich zum darunterliegenden Geschoss.

So äußert sich die Stadt Hennef

Immer vorgesehen seien zwei Voll- und ein Staffelgeschoss. „Das Bauvorhaben im Bereich des B-Plans 01.10 hat in der Tat nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Für die Überbauung – nicht die Geschossgröße, und um die geht es im folgenden – hat der zuständige Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung 2018 eine Befreiung beschlossen“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

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Die Doppelhäuser wirken optisch bestimmend.

Deshalb muss die Stadt nach dem Urteil der Oberen Bauaufsicht den Bebauungsplan anpassen, damit nicht Teile der gerade gebauten Häuser wieder abgerissen werden müssen. Das Änderungsverfahren hat der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen im Mai einstimmig eingeleitet.

Bei der Anpassung gehe es um eine Textänderung

Dabei geht es, so Müller-Grote, um eine Textänderung. Denn die Baugenehmigung hätte sich auf die Bauordnung von 1970 beziehen müssen und nicht auf die von 2018, wie geschehen. In den unterschiedlichen Fassungen werden die Grundflächen von Staffelgeschossen nämlich unterschiedlich definiert.

„Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche die für Aufenthaltsräume erforderliche lichte Höhe (2,30 Meter) haben“, hieß es 1970.

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Annette Becker, Thorsten Dorr und Jürgen Hecht (v.l.) kritisieren die Änderung des Bebauungsplanes, der auch das Feld hinter ihnen betrifft.

Dagegen geht die Definition 2018 von drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses aus – das Staffelgeschoss darf also größer sein. „Es geht folglich nicht um die grundsätzliche Höhe der Gebäude, sondern um die Fläche des obersten Staffelgeschosses“, so die Stadt.

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Dabei gehe es um eine Abweichung von 6,56 Quadratmetern. Um diesen rechtswidrigen Zustand nachträglich zu legalisieren, wird in dem Plan für Edgoven die Bauordnung von 2018 für Teile angewendet – aber eben nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, am Rentmeisterberg.

Einen entsprechenden Vorschlag wird die Verwaltung dem Ausschuss vorlegen, nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und angesichts der Tatsache, dass sich durch die Änderung dort nur unwesentlich mehr Wohnraum im obersten Geschoss, so die Stadt, schaffen ließe. Bebauung wäre dort übrigens schon seit 1977 erlaubt gewesen, mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.