Freispruch in BonnVergewaltigungs-Vorwurf gegen Trio ließ sich nicht belegen
Hennef/Bonn – Der Vorwurf gegen die drei jungen Männer war heftig: Im September 2020 soll das Trio eine 14-Jährige und ihre zwölfjährige Freundin an einer Bushaltestelle in Hennef in ihr Auto gelockt haben, mit ihnen zu einem einsamen Feldweg gefahren sein, die Ältere mit Wodka abgefüllt und sie dann abwechselnd vergewaltigt haben. „Wenn sich das bewahrheitet hätte, wäre es auch zu heftigen Strafen gekommen“, hieß es im Urteil des Bonner Landgerichts.
Aber dann die Überraschung: Am Freitag wurde der Älteste der drei Angeklagten – 21 Jahre alt – vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Zwei Tage zuvor bereits war das Verfahren gegen die zwei Jüngeren, 19 und 20 Jahre alt, nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt worden; nach viereinhalb Monaten Untersuchungshaft kamen sie auf freien Fuß.
DNA-Spuren von allen Angeklagten gefunden
„Wir wissen nicht genau, was in der Nacht passiert ist“, formulierte es Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen in der Urteilsbegründung. Dabei hatten alle drei Angeklagten eingeräumt, dass es die Autofahrt gegeben hatte, ebenso wie den Sex mit der 14-Jährigen. Aber alle drei beteuerten auch, dass die Initiative von dem Mädchen ausgegangen sei.
Es gab genügend Beweise für die sexuellen Begegnungen: DNA-Spuren aller drei Angeklagten waren bei der 14-Jährige gefunden worden. Selbst von dem 21-Jährigen, der mit der Jüngeren angeblich außerhalb des Autos gewartet hatte.
Richter rügte Verhalten
Dennoch konnte die Kammer nicht aufklären, ob der Sex freiwillig war oder nicht. Die Aussage der 14-Jährigen, die bei ihrem Zeugenauftritt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – immer wieder bitterlich geweint haben soll, sei nicht belastbar gewesen; an die Szenen im Auto habe sie sich nicht erinnern wollen, auch habe sie an einigen Stellen gelogen oder sich widersprochen. „Vieles spricht sogar dafür, dass es freiwillig war.“
Die 14-Jährige, die zur Tatzeit mit 1,6 Promille alkoholisiert gewesen war, habe durchaus ein Motiv gehabt: Aus Angst vor dem strenggläubigen Vater, ein Baptist, könne sie zur Notlüge gegriffen haben. Um nicht eingestehen zu müssen, dass sie freiwillig Sex hatte, habe sie die Vergewaltigung vorgetäuscht.
Dennoch hatten die Richter Erbarmen mit der 14-Jährigen: „Es ist ein armes Mädchen“, das unter der Regie eines „grausamen Vaters“ lebe, der den Kindern alles nehme: Lebensfreude und auch Selbstvertrauen. Keine Frage, dass Sex vor der Ehe dort ein schweres Vergehen und Röcke tragen eine Pflicht sei.
Das Verhalten der drei Angeklagten bezeichnete der Kammervorsitzende nicht als strafrechtlich belangbar, aber doch als moralisch verwerflich. „Ein wildfremdes, kleines betrunkenes Mädchen regelrecht von der Straße zu pflücken und sie für Sexgelüste zu missbrauchen, das tut man einfach nicht.“ (ucs)