Vor GerichtAngepriesenes Massivhaus in Eitorf stellt sich als Fachwerkhaus heraus
Eitorf – Es schien eine Traumimmobilie zu sein: Für 125.000 Euro wurde 2018 einem 29-Jährigen über einen Makler ein Wohnhaus in einem Eitorfer Ortsteil angeboten. Der junge Mann griff zu, doch der Traum währte nicht lang, denn zwei Jahre später entdeckte er eine feuchte Zimmerwand.
Als er die Mauer aufstemmte, bröselte ihm nasser Lehm entgegen: Das als Massivhaus im Exposé des Maklers angepriesene Gebäude war ein Fachwerkhaus, Lehm und Holzgebälk lagen versteckt unterm Putz.
Eigentümer klagte auf Schadensersatz
Der neue Eigentümer beauftragte einen Statiker, sich die Sache anzusehen, und der entdeckte zudem eine nicht sachgerecht eingebaute Zwischendecke im Obergeschoss. Jetzt hatte der 29-Jährige genug, er wandte sich ans Landgericht Bonn.
Da er aber weiterhin gern in dem Häuschen wohnen wollte, klagte er nur auf 12.000 Euro Schadenersatz für die Reparaturkosten der Zwischendecke.
Richterin: Ein Fachwerkhaus ist kein Massivbau
Die Richterin der 17. Zivilkammer machte den Parteien deutlich, dass der Kläger sogar auf der Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen könnte, denn eine als Massivhaus angepriesene Immobilie sei kein Fachwerkhaus.
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Die Verkäuferin beteuerte, sie habe als Laie keine Kenntnis von dem verborgenen Kern gehabt; zudem sei im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss festgeschrieben worden.
Makler lehnte Vergleich ab – und muss 12.000 Euro zahlen
Diese Argumente ließ die Richterin nicht gelten, denn weil „die Kaufsache (das Haus) mangelhaft ist, da sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit (Massivbau) aufweist“, greife auch der Ausschluss der Gewährleistung nicht.
Im Gütetermin schlug die Kammervorsitzende vor, dem Kläger in einem Vergleich 10.000 Euro zu zahlen. Das lehnte die Beklagte ab – und hatte sich verrechnet. Laut Urteil muss sie nun 12.000 Euro für den Schaden überweisen.Aktenzeichen: Landgericht Bonn 17 O 331/219