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Vergewaltigt und misshandeltEhepaar soll junge Frau wie Sklavin behandelt haben

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Ruppichteroth/Bonn – In einem unauffälligen Haus in Ruppichteroth soll Grausiges geschehen sein: Ein Ehepaar soll eine junge Mitbewohnerin misshandelt, vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat gestern die Anklage gegen einen 48-jährigen Frührentner und seine Ehefrau bekannt gegeben.

Laut Behördensprecherin Stefanie Faßbender sollen die Angeklagten die damals 23-Jährige zwischen August 2013 und Februar 2014 in neun Fällen wie eine Leibeigene behandelt, geschlagen und auch eingesperrt haben, bis die Spuren der Misshandlung nicht mehr sichtbar waren. Die angeklagten Eheleute sind ausgebildete Sanitäter. Dem späteren Opfer, das aus sehr schwierigen Familienverhältnissen komme und zeitweise ohne festes Zuhause gewesen sei, sollen sie angeboten haben, bei ihnen zu wohnen. „Sie hatten sich als Helferpärchen hervorgetan“, so Rechtsanwältin Dagmar Schorn, die die heute 26-Jährige vertritt.

Parallelen zum „Horrorhaus von Höxter“

Der Fall habe sie an das sogenannte „Horrorhaus von Höxter“ erinnert, in dem ein Ehepaar mehrere Frauen über Jahre eingesperrt und misshandelt haben soll. Über Details wollte Pressesprecherin Faßbender gestern nichts sagen, um den Prozess nicht zu gefährden. Nur soviel: Die Schläge mit einem nicht genauer bezeichneten Gegenstand werden dem 48-jährigen Ehemann angelastet, von den vier Vergewaltigungen sollen die Eheleute eine gemeinsam begangen haben, eine weitere die Ehefrau.

Im Januar 2014 sei es ihrer Mandantin, so Schorn, gelungen, vor den mutmaßlichen Peinigern zu fliehen. Ihre Mutter jedoch habe ihre Tochter zurückgeschickt, weil sie glaubte, die Eheleute seien nur gut für das Mädchen. Im Februar 2014 floh die junge Frau ein zweites Mal. Im April 2014 sollen die Eheleute die 26-Jährige auf offener Straße bedroht, ins Auto gezwängt und entführt haben. Wegen dieses Vorfalls, den Zeugen beobachteten, verurteilte das Amtsgericht Siegburg das Paar im Mai 2015 wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe. Der aktuelle Prozess findet vor der Dritten Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts statt.