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Kein TötungsvorwurfFrau in Wesseling möglicherweise eines natürlichen Todes gestorben

Lesezeit 2 Minuten
Auf dem Foto ist ein Mann in Handschellen zu sehen, der von Polizisten abgeführt wird.

Der Mitbewohner der Frau war zunächst wegen dringenden Tatverdachts festgenommen worden. (Symbolbild)

Es schon anfangs so eindeutig. Eine Frau und ihr Freund feierten, sie tranken viel Alkohol. Sie stritten – und am nächsten Morgen war sie tot.

Der Anfangsverdacht eines Tötungsdeliktes ist vom Tisch. Am 26. September soll es in den Abendstunden zu einem handgreiflichen Streit zwischen einer 59-jährigen Frau und ihrem 41 Jahre alten Freund in einer Wohnung an der Flach-Fengler-Straße gekommen sein. Dabei habe sie erhebliche Verletzungen erlitten.

Sie sei zu einer Nachbarin geflüchtet, ihr Freund, der so wie auch die Frau selber erheblich angetrunken gewesen sein soll, verließ die Wohnung. Erst am nächsten Morgen fand er seine Freundin dort tot auf. Zunächst bestand die Vermutung, dass die Frau an den Folgen der Verletzungen, die sie sich bei dem Streit zugezogen hatte, in der Nacht gestorben war.

Beim Opfer wurde eine schon zuvor bestehende Einblutung festgestellt

Dieser Verdacht konnte jedoch schon bald nach den ersten Ergebnissen der Obduktion ausgeschlossen werden. Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer teilte damals auf Nachfrage mit: „Es bestehen Zweifel daran, ob tatsächlich ein Fehlverhalten des Beschuldigten ursächlich für den Tod der Geschädigten war.“ Möglicherweise kämen auch andere Todesursachen in Betracht. Weiteres könne jedoch noch nicht gesagt werden. Der Beschuldigte wurde damals daraufhin aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Jetzt konnte Bremer auf Anfrage mitteilen: „Anlässlich der Obduktion ist als Todesursache ein akutes chronisches und bereits vorbestehendes Subduralhämatom festgestellt worden“. Dabei handelt es sich um eine Einblutung zwischen zwei Hirnhäuten. Mit Blick darauf habe die Staatsanwaltschaft ja auch die Entlassung des damals vorläufig Festgenommenen angeordnet, weil die Beweislage für die Beantragung eines Haftbefehls nicht ausreichte. Weitergehende, in Auftrag gegebene rechtsmedizinische Gutachten stehen aber immer noch aus. Die Ermittlungen dauern weiter an.