Laut Ministerium gibt es einen Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter der Ausländerbehörde, der Kreis weiß aber nichts von Ermittlungen.
Anfrage im LandtagSchleuseraffäre – Justizministerium spricht von Ermittlungen gegen Rhein-Erft-Mitarbeiter
Für Verwirrung in der Schleuseraffäre hat eine Aussage des NRW-Justizministeriums gesorgt. Die AfD hatte sich im Landtag mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt und unter anderem gefragt, inwieweit die Ausländerbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Erft-Kreises in die Schleuservorgänge verwickelt seien.
Die Behörde im Rheinisch-Bergischen Kreises sei nicht betroffen, antwortete das Ministerium, „wohingegen hinsichtlich des Rhein-Erft-Kreises der Verdacht besteht, dass einzelne Mitarbeiter des dortigen Ausländeramtes Aufenthaltserlaubnisse in Kenntnis des Umstandes erteilt haben, dass die eingereichten Antragsnachweise inhaltlich unzutreffend waren“.
Rhein-Erft-Kreis hat mit Ermittlern zusammengearbeitet
„Uns sind keine Ermittlungen gegen Mitarbeiter unserer Ausländerbehörde bekannt“, sagt hingegen Kreissprecher Thomas Schweinsburg. Der Kreis habe vielmehr während der Phase der Ermittlungen über Jahre mit der Bundespolizei zusammengearbeitet.
Zudem habe sich die Ausländerbehörde des Kreises bereits im Jahr 2019, als Unstimmigkeiten bei den Anträgen auf Aufenthaltserlaubnisse offenkundig geworden seien, selbst an die Ermittler gewandt und auf die Verdachtsfälle aufmerksam gemacht. Und: Tatsächlich seien bereits erteilte Aufenthaltsgenehmigungen bei verdächtigen Antragstellern verlängert worden, jedoch in regelmäßiger Absprache beziehungsweise auf Aufforderung der Bundespolizei, auch, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Im April waren Ermittler mit Razzien gegen eine Schleuserbande vorgegangen, die wohlhabenden Chinesen Aufenthaltsgenehmigungen besorgt haben soll. In Frechen soll der Hauptsitz der Schleuser gewesen sein. Durchsuchungen gab es auch bei einem CDU-Politiker in Hürth und beim früheren Landrat Werner Stump, wobei gegen beide laut Staatsanwaltschaft lediglich ein Anfangsverdacht besteht. Beide bestreiten die Beteiligung an Schleuseraktivitäten.