Ob die individuelle Grundsteuer steigt, sinkt oder gleich bleibt, hängt dabei vom Grundsteuerwert ab, den die Finanzämter festsetzen.
GrundsteuerPulheim beschließt einheitlichen Hebesatz für das Jahr 2025
Wie zu erwarten, hat sich der Stadtrat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses angeschlossen. Eine Mehrheit hat am Dienstagabend (3. Dezember) für 2025 den vom Land übermittelten einheitlichen, aufkommensneutralen Hebesatz von 467 Prozent für die Grundsteuer B beschlossen. Er soll für Wohn- wie auch für Nichtwohngrundstücke gelten. Der Entscheidung lag ein gemeinsamer Antrag von CDU, FDP, WfP, Bündnis 90/Die Grünen zugrunde. SPD und AfD schlossen sich der Empfehlung an. Der Bürgerverein Pulheim (BVP) stimmte dagegen.
Der aufkommensneutrale Hebesatz soll sicherstellen, dass die Einnahmen unterm Strich unverändert bleiben. Ob die individuelle Grundsteuer steigt, sinkt oder gleich bleibt, hängt dabei vom Grundsteuerwert ab, den die Finanzämter festsetzen. Mit dem einheitlichen, aufkommensneutralen Hebesatz werde ein rechtssicherer Weg gewählt, zudem gebe es keine Steuererhöhung durch die Hintertüre, ist CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Kahsnitz überzeugt.
Pulheim: Politik wollte rechtliche Risiken vermeiden
Die Politik hätte zwar die Möglichkeit, die Hebesätze für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke zu differenzieren. In ihrer ausführlichen Stellungnahme weist die Stadtverwaltung jedoch darauf hin, dass damit rechtliche und technische Risiken verbunden wären.
Eigentümer von Grundstücken, die nicht Wohnzwecken dienten, könnten Klage erheben, weil das Land mit der möglichen Einführung von differenzierten Hebesätzen vom sogenannten „Bundesmodell“ bei der Grundsteuerreform abweiche. Es sei nicht gewährleistet, „dass die Erhebung differenzierter Hebesätze rechtzeitig erfolgen kann, da die entsprechenden Computerprogramme noch angepasst werden müssen“.
Der BVP hingegen favorisiert den differenzierten Hebesatz. Ohne ihn führe das Bundesmodell im Vergleich zur alten Grundsteuererhebung zu einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, und einer Entlastung von Gewerbegrundstücken. „Der gesplittete Hebesatz wird zudem ausdrücklich vom Bund der Steuerzahler empfohlen, dem wir uns anschließen“, so BVP-Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Im Rhein-Erft-Kreis haben bereits mehrere Kommunen einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen, darunter die Städte Brühl, Elsdorf, Hürth. Der Rat der Stadt Wesseling befasst sich am Dienstag (10. Dezember) mit dem Thema.