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Kahlschlag in SinnersdorfAnwohner in Pulheim sind empört über Rodungen auf Grundstück

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Zu den Rodungen auf ihrem Grundstück hat sich die GWG bislang nicht geäußert.

Pulheim – Anwohner der Siegstraße im Stadtteil Sinnersdorf sind empört. Sie haben beobachtet, dass ein Landschafts- und Gartenbauunternehmen am Samstag, 2. Juli, kurz nach 7 Uhr, das Grundstück der GWG Rhein-Erft Wohnungsgesellschaft mbH gerodet hat.

Bekanntlich will das Unternehmen mit Sitz in Hürth nahe dem Sportplatz 35 öffentlich geförderte Mietwohnungen mit zwei bis vier Zimmern bauen. Die Wohneinheiten werden auf zwei Gebäude verteilt.

Der Zeitpunkt der Arbeiten habe die Nachbarn in Erstaunen versetzt, schreibt einer der Anwohner in einer E-Mail an Bürgermeister Frank Keppeler. Sie seien davon ausgegangen, dass in der Brut- und Nistzeit Fäll- beziehungsweise Rodungsarbeiten nicht erlaubt seien.

Grundstück in Pulheim: Nistplatz für Vögel

Der Anwohner weist in seiner E-Mail darauf hin, dass auf dem Grundstück „diverse Vögel und Igel ihren Nistplatz" hatten. „Wir selbst haben noch vor wenigen Tagen einen Igel aus unserem Zaun befreit.“ Sein Versuch, Kontakt zum Ordnungsamt aufzunehmen, sei ins Leere gelaufen. „Leider lief dort ganztägig nur der Anrufbeantworter.“

Kahlschlag

Bei den nicht erlaubten Rodungsarbeiten handelt es sich nach Angaben des Rhein-Erft-Kreises voraussichtlich um einen Verstoß gegen Paragraf 39, Absatz 5, Satz 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Es ist verboten, die Bodendecke beispielsweise auf Wiesen oder ungenutzten Grundflächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird. 

Stadtsprecherin Ruth Henn teilt mit, das Ordnungsamt sei an dem betreffenden Samstag nicht im Dienst gewesen. „In solchen Fällen gilt die Ordnungspartnerschaft mit der Polizei“, so Henn. Über die Rodungsarbeiten „auf einem privaten Grundstück in Sinnersdorf“ sei die Stadt nicht informiert gewesen. Eine entsprechende Anfrage hatte auch der Bürgerverein Pulheim gestellt. Allerdings sei die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Rhein-Erft-Kreis zuständig für Ausnahmegenehmigungen von den in der Vogelschutzzeit geltenden Verboten.

Weiteres Verfahren obliegt Naturschutzbehörde

Henn: „Diese ist auch für die Ahndung von Verstößen zuständig.“ Die Stadtverwaltung habe nach Bekanntwerden der Arbeiten Kontakt zur UNB aufgenommen und Informationen, unter anderem von einer Ortsbesichtigung, weitergegeben. „Das weitere Verfahren obliegt der Unteren Naturschutzbehörde.“

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So sah das Grundstück vor den Rodungen aus.

Das bestätigt auch ein Sprecher des Rhein-Erft-Kreises. Um die Ordnungswidrigkeiten verfolgen zu können, ist die Untere Naturschutzbehörde aber auf weitere Informationen der Stadt angewiesen.

Die GWG als Eigentümerin äußert sich nicht

Die GWG als Eigentümerin und Bauherrin habe die Rodung beauftragt, teilt ein Kreissprecher mit: „Die Stadt Pulheim hat die Baugenehmigung für die geplanten Bauvorhaben erteilt und ist zuständig für die Überwachung der Vorgabe aus dem artenschutzrechtlichen Gutachten, dass die Baufeldfreimachung erst ab 1. Oktober möglich ist.“

Eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Paragrafen 39 Bundesnaturschutzgesetz für die Rodungen sei bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) weder beantragt worden, noch habe sie diese erteilt. Die Stadt Pulheim recherchiere vor einer Anhörung noch, wer der Verursacher der widerrechtlichen Rodungen sei. „Hier kann zum Beispiel auch eine ausführende Firma in Betracht kommen.“

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Die GWG hat bislang nicht auf die schriftlichen Anfragen der Redaktion reagiert, das Unternehmen hat sich nicht zum Sachverhalt geäußert.