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Bruder unter TatverdachtSyrer lebte mit Aufenthaltserlaubnis in Kerpen

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt die Flüchtlingsunterkunft in Kerpen-Sindorf.

Die Flüchtlingsunterkunft in Kerpen Sindorf, Bruchhöhe.

Die Motive für die Tat sind weiterhin unklar. Der Bruder, der unter Tatverdacht steht, bestreitet eine Beteiligung.

Wer war der Mann, der am Sonntag, 13. April, in der Unterkunft für Geflüchtete an der Bruchhöhe in Kerpen-Sindorf, getötet aufgefunden wurde? 

Tatverdächtig in dem Fall ist der Bruder des 29-jährigen Syrers. Er wurde im Bereich der Unterkunft aufgegriffen, obgleich er der Polizei Köln zufolge in Magdeburg lebt. In der Nacht auf Samstag (12. April) sollen sich die beiden Brüder getroffen und gestritten haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Der 26-jährige Bruder bestreite die Tat bisher. Der Sicherheitsdienst fand den 29-Jährigen bereits tot mit aufgeschnittener Kehle auf.

Getöteter besaß eine Aufenthaltserlaubnis

Bekannte aus der islamischen Gemeinde, in der der Getötete regelmäßig betete, berichteten nach der Tat, für die Überführung seines Leichnams nach Syrien Geld zu sammeln. Seine Mutter habe der Mann seit rund 15 Jahren nicht mehr gesehen. Außerdem hieß es, er habe gerade erst deutsche Papiere erhalten und wollte deswegen seine Mutter kurz bevor er getötet wurde, besuchen.

Wie Cem Yilmaz, zuständiger Dezernent bei der Stadt Kerpen auf Anfrage berichtet, sei dies nicht korrekt. Der Getötete habe keine deutsche Staatsbürgerschaft gehabt und sei auch nicht kurz davor gewesen, deutscher Staatsbürger zu werden. Vielmehr habe er mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt, die ihm bereits im Juli 2024 ausgehändigt worden sei. Dabei habe es sich aber bereits um eine Verlängerung gehandelt. Die erste Aufenthaltserlaubnis stamme aus dem Jahr 2023.

„Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde ihm der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt. Er war demnach im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes“, erklärt Yilmaz.

Kerpen: Syrer lebte seit 2022 in Deutschland

Wie es um die syrischen Papiere des Getöteten stand, ist der Stadt Kerpen laut Yilmaz nicht bekannt: „Er war als syrischer Staatsangehöriger zur Beschaffung eines Heimatpasses verpflichtet. Die Aufenthaltserlaubnis war aus diesem Grunde als Ausweisersatz ausgestellt.“

Dem Dezernenten zufolge lebte der junge Mann seit Juli 2022 in Deutschland. Im September desselben Jahres sei er nach Kerpen gezogen. Der Geflüchtete sei einer geregelten Beschäftigung nachgegangen. Dennoch lebte er in der Unterkunft.

Yilmaz erklärt: „Menschen mit anerkanntem Schutzstatus haben in der Regel eine Wohnsitzauflage und können sich daher nur im Stadtgebiet der Zuweisung eine eigene Wohnung suchen. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass der Wohnungsmarkt in Kerpen derzeit mehr als ausgelastet ist, sodass es für geflüchtete Menschen kaum eine realistische Möglichkeit des Auszuges gibt.“