Mit der Kiesgrube Forster Feld beschäftigen sich jetzt auch Landtagsabgeordnete. Eine Kerpener Politikerin sagt: Die Grube ist illegal.
Erweiterung in KerpenBaut Kiesgrubenbetreiber am Tagebau Hambach illegal ab?
Wo die Kiesgrube Forster Feld beginnt, da hört die Natur auf. Die Reifen schwerer Fahrzeuge haben Spuren auf den schmalen Feldwegen hinterlassen. Die Bäume auf der einen Seite, am Waldrand der Steinheide, sterben. Auf der anderen Seite türmen sich hinter einer vertrockneten Wiese Kiesberge. Entlang der Kiesgrube soll ein Waldkorridor entstehen, der Hambacher Forst und Steinheide vernetzt. Doch der Kiesgrubenbetreiber hat andere Pläne: Er will seine Grube erweitern. Die Pläne beschäftigen nun die Grünen-Landtagsabgeordneten Volkhart Wille und Antje Grothus auf den Plan. Und sie haben Zweifel daran, dass der Kiesabbau im Forster Feld legal ist.
„Im Rhein-Erft-Kreis gibt es nur noch etwa 2000 Hektar Altwälder. Damit gehören wir zu den waldärmsten Gegenden in Nordrhein-Westfalen“, sagt die Grünen-Landtagsabgeordnete Antje Grothus. Ein solcher Biotopverbund, wie er durch die Vernetzung von Steinheide und Hambacher Forst entstehen müsse, sei kein „nice to have“. „Für die Artenvielfalt in der Region und die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist er essenziell.“ Deshalb dürfe es keine Erweiterung der Kiesgrube geben. Die Pläne für die Erweiterung waren bereits Thema im Unterausschuss Bergbausicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Aktueller Stand: Einen offensichtlichen Grund, der gegen eine Kiesgrubenerweiterung spricht, gibt es nicht. Umweltschützer, die Stadt Kerpen und die Ratsfraktionen sehen das anders.
Wildkatzen und Amphibien brauchen die Waldvernetzung
Yvonne Zimmermann von den Kerpener Grünen steht hinter ihrer Parteikollegin. Für die Waldvernetzung bliebe bei einer Erweiterung nur noch eine Baumreihe entlang der Hambachbahn. „Für Fledermäuse und Vögel mag das reichen, aber für Amphibien und Säugetiere wie die Wildkatze nicht“, sagt Zimmermann. Und sie hat noch einen anderen, einen schwereren Vorwurf: „Der Abbau von Kies, die ganze Anlage und die geplante Erweiterung – das ist vermutlich alles illegal.“
Für Spaziergänger ist ein Blick in die gewaltige Kiesgrube nicht möglich. Meterhohe Wälle machen jeden Blick hinein unmöglich. Nur das Dröhnen der Lastwagenmotoren dringt aus der Grube nach draußen. Dabei dürfte in der Kiesgrube aktuell eigentlich gar nicht gearbeitet werden.
Für die Kiesgrube gibt es keine Genehmigung
Eine Korrespondenz zwischen den Kerpener Stadtplanern und der Bezirksregierung Arnsberg weckt zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kiesgrube. In dieser heißt es nämlich: Der Betriebsplan für die Kiesgrube war bis 31. Dezember 2021 genehmigt. Im November desselben Jahres beantragte der Kiesgrubenbetreiber eine Verlängerung des Betriebsplans. Eine Zulassung gab es bis heute nicht. Zugelassen sei nach Bundesberggesetz aber ein „vorzeitiger Betrieb“ in beschränkten Umfang, schreibt die Bezirksregierung der Stadt Kerpen.
Ähnliches gilt für das Transportbetonwerk der Kiesgrube. Alle Anlagen hätten eigentlich bis Ende 2022 zurückgebaut werden müssen. Zwar gibt hat der Kiesgrubenbetreiber auch hier eine Verlängerung beantragt. Aber diese kann nur ein Jahr rückwirkend erteilt werden. Das heißt: Eigentlich muss der Kiesgrubenbesitzer das alte Werk abreißen und einen neuen Bauantrag stellen, wenn er weiterhin ein Transportbetonwerk betreiben will.
Und auch der mittlerweile abgesperrte zweite Zufahrtsweg zur Grube ist nicht rechtzeitig beantragt worden. Anfang Oktober 2023 stellte BUND-Umweltschützerin Jutta Schnütgen-Weber fest, dass Hunderte Lastwagen eine zweite Zufahrt zur Kiesgrube nutzen und Kies aus dem Tagebau Waldhöfe abladen. Der Kerpener Erhard Georg schätzte die tägliche Anzahl der Lastwagenfahrten einen Monat später auf 660 bis 850. Auch im Ausschuss für Stadtplanung Verkehr am 17. Oktober sprachen die Ausschussmitglieder über die zweite Zufahrt – und überraschten die Verwaltung, die von nichts wusste. Einen Tag später, am 18. Oktober, beantragte der Kiesgrubentreiber offiziell eine zweite Zufahrt. Genehmigt wurde sie laut Stadt bisher nicht.