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„Fortschreitendes Problem“Politik empfiehlt Lachgas-Verbot für Minderjährige in Kerpen

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Das Foto zeigt eine Flasche Lachgas.

In Kerpen könnte es Geschäften bald verboten sein, Lachgas an Minderjährige abzugeben. (Symbolfoto)

Die Stadt lieferte einen Entwurf für eine ordnungsbehördliche Verordnung für das Verbot. Damit benötigt sie keine Gesetzesänderung im Bund.

Ungewohnte Einigkeit herrschte am vergangenen Dienstag (25. März) im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kerpen. Denn die Stadtverordneten empfahlen dem Rat einstimmig, ein Verbot für den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige.

Positiv äußerten sich vor allem die anwesenden Vertreter der CDU. Sie betitelten die Nutzung von Lachgas unter Kindern und Jugendlichen als „fortschreitendes Problem“. Zu bedenken sei zudem, dass sich die jungen Menschen das Lachgas künftig womöglich einfach hinter der Stadtgrenze besorgten. Denn in den anderen Kommunen des Kreises sei das Lachgas weiterhin verfügbar.

Kerpen: Dezernent lässt sich bei Kontrollen nicht in die Karten schauen

Bernd Krings (Grüne) wollte indes wissen, wie das Verbot überhaupt kontrolliert werde. Der zuständige Dezernent Cem Yilmaz betonte, dass es durchaus Möglichkeiten gebe, Kontrollen durchzuführen, wie bei anderen für Minderjährige verbotenen Substanzen. Details wollte er jedoch nicht preisgeben: „Das würde den Kontrolleffekt verschlechtern.“

Den Antrag, der die Anwesenden überzeugen konnte, stammte von Alessa Flohe (fraktionslos/Piraten). Selbst anwesend sein konnte sie an diesem Abend allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht, wie sie später auf Anfrage berichtete: „Ich wäre aber sehr gern dabei gewesen.“

Grundlage soll eine ordnungsbehördliche Verordnung (OVO) sein. Die entsprechenden Grundlagen liegen hierfür aus Sicht der Verwaltung vor, wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist. Daher lieferte die Fachabteilung zur Sitzung auch den entsprechenden Entwurf der Verordnung. Mit einer solchen Verordnung muss die Stadt nicht auf eine etwaige Gesetzesänderung warten, sondern kann schnell handeln.

Dortmund hat es vorgemacht, Kerpen könnte nachziehen

Die Verwaltung betont zudem: „Einige Kommunen haben sich in der jüngeren Vergangenheit bereits mit dieser Thematik beschäftigt. So hat als große Stadt NRWs auch Dortmund im Februar eine entsprechende OVO erlassen.“ Auch Alessa Flohe sagt: „Dortmund hat es bereits vorgemacht. Wir könnten es uns hier einfach machen und uns an der Verordnung aus Dortmund orientieren.“

Die Stadt äußerte auch nachdrücklich, dass Lachgas eine reale Gefahr für junge Menschen darstelle: Als mögliche Wirkungen seien etwa Dissoziation und Halluzinationen bekannt. Nebenwirkungen seien etwa „Schwindel, Benommenheit, Desorientiertheit, Kopfschmerzen und generelles Kribbelgefühl“.

Weiter könne es „zu Übelkeit und Ohnmacht sowie zu einem vorübergehenden Verlust an Koordination und Gleichgewicht kommen. In einigen Fällen können Konsumierende erbrechen, was bei einer Bewusstseinseintrübung das Risiko einer Aspiration (Einatmen von Erbrochenem in die Lunge) birgt“. Auch Krampfanfälle seien möglich. 

Regelmäßiger Konsum kann zu Hirnschäden führen

Bei regelmäßigem Konsum von Distickstoffmonoxid sei das Risiko schwerer gesundheitlicher Schäden erhöht, wie etwa Erfrierungen durch den bei Gasabgabe schnell an Temperatur verlierenden Zylinder. Auch Hirnschäden seien denkbar.

Die Verwaltung äußert sich: „Insbesondere Kinder und Jugendliche, die sich noch in der Entwicklung befinden, sollten vor den genannten Gefahren geschützt werden. Nicht nur in Bezug auf die Einschätzung des Konsums und seinem Suchtpotenzial fehlt die Reife, auch in Bezug auf die Gefahren von schweren gesundheitlichen Schäden fehlt die Reife. Hinzu kommt die gute Verfügbarkeit von Lachgas, welches auch in Kerpen an vielen Kiosken erworben werden kann.“

Die einstimmige Empfehlung geht jetzt in die nächste Ratssitzung (Dienstag, 8. April). Dort wird abschließend über den Beschluss entschieden. Auch andere Kommunen im Kreis debattieren über einen ähnlichen Ansatz zum Verbot der Abgabe von Lachgas an Minderjährige, wie etwa Bergheim.