HaushaltHöhere Grundsteuer ist in Kerpen wohl schon früher fällig
Kerpen – Die Stadt Kerpen wird Hausbesitzer und Mieter wahrscheinlich schon früher als ursprünglich vorgesehen stärker belasten. Wie Bürgermeister Dieter Spürck zur Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2018 erklärte, solle die Erhöhung der Grundsteuer B vorgezogen werden.
Eigentlich hatte die Stadt die Erhöhung erst für das Jahr 2019 eingeplant. Grundsteuer B zahlen grundsätzlich alle Hausbesitzer, sie wird oft auch auf Mieter umgelegt. Die durchschnittliche zusätzliche Belastung für Besitzer eines normalen Einfamilienhauses dürfte dabei im zweistelligen Eurobereich liegen.
Personalkosten im Rettungswesen
Im Etatentwurf 2018 geht die Stadt von Ausgaben in Höhe von 199,8 Millionen Euro aus, denen Einnahmen von 191,6 Millionen Euro gegenüberstehen. Es bleibt demnach also ein Defizit in Höhe von 8,2 Millionen Euro, das aus der Rücklage gedeckt werden soll. Bislang war die Stadt davon ausgegangen, 2018 nur 3,5 Millionen Euro Defizit zu machen. Da aber etwa die Personalkosten im Rettungswesen und in den Kindergärten weiter steigen, sei dies nicht mehr zu halten gewesen, erläuterte Spürck in seiner Rede, die er nicht im Rat hielt.
Aus Zeitgründen wurde sie nur in schriftlicher Form zu Protokoll gegeben. Über den Etatentwurf beraten nun die Fraktionen, die im Anschluss noch Änderungen beantragen können. Auf der Ratssitzung am 19. Dezember, 17 Uhr, soll der Etat dann verabschiedet werden.
Investitionen in Schulen
Besonders in die Schulen will die Stadt in den nächsten Jahren massiv investieren, erklärte Spürck. So sollen bis einschließlich 2021 mehr als 100 Millionen Euro alleine für Neubau und Sanierung von Schulgebäuden ausgegeben werden. Auch sollen rund 37,9 Millionen Euro in die Ausweitung der städtischen Netzgesellschaften gesteckt werden, die die Stadt mit Innogy betreibt.
Geplant ist, dass die Stadt das Wasser- und Gasnetz kauft, um aus den Erträgen nach Abzug des Schuldendienstes Gewinne in Höhe von 1,7 Millionen Euro jährlich zu erzielen. Ziel ist es, ab 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zuvorlegen – auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit. Die Kinder von heute seien die Steuerzahler von morgen. Man dürfe ihnen keinen Schuldenberg hinterlassen.