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Flüchtlingscontainer in KerpenObdachloser muss in die Unterkunft am Wolfsberg

Lesezeit 3 Minuten
Obdachlosenunterkunft_am_Wolfsberg

In der Obdachlosenunterkunft Zum Wolfsberg bringt die Stadt im Moment vorzugsweise alleinstehende obdachlose Männer unter. 

Kerpen – In der Auseinandersetzung um die von Obdachlosen gewünschte Unterbringung in leerstehenden Flüchtlingscontainern hat die Stadt einen – zumindest vorläufigen – juristischen Erfolg erzielt: Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Erlass einer Zwischenverfügung ab, mit der der Obdachlose Michael Götze (55) erreichen wollte, dass ihm schnell einer der vielen leerstehenden Flüchtlingscontainer in Kerpen zum Wohnen zur Verfügung gestellt wird.

Götze war auf die Idee gekommen, nachdem die Stadt auf ihrer Facebook-Seite „Kolpingstadt Kerpen“ den Eindruck erweckt hatte, dass dies möglich sei. Mittlerweile hat die Stadt aber erklärt, dass Obdachlose aus finanziellen Gründen nur dann in Containern untergebracht werden sollen, wenn die bestehenden Obdachlosenunterkünfte, etwa „Zum Wolfsberg“ in Horrem, voll belegt sind.

Götze ist Ende November 2018 obdachlos geworden – infolge von Arbeitslosigkeit, wie er berichtet. Die Stadt habe ihn dann in die Unterkunft am Wolfsberg eingewiesen, die vornehmlich für obdachlose Männer vorgesehen ist. Dort habe er es aber nicht lange ausgehalten.

Kritik an Zuständen am Wolfsberg

So sei er etwa von anderen Mitbewohnern mehrfach verprügelt und ausgeraubt worden. Er habe die Unterkunft deshalb schnell wieder verlassen und verbringe seit Anfang Dezember die Nächte in Kerpen auf der Straße.

Hilfe bekomme er von der „Teestube Lichtblick“, einem wöchentlichen Obdachlosentreff in den Räumlichkeiten der Pfarrgemeinde, die Karin Meyer ehrenamtlich leitet. Wie sie berichtet, gebe es bei vielen Obdachlosen den Wunsch, in Containern unterzukommen.

Obdachloser_mit_Anwalt

Michael Götze (l.) lebt auf der Straße. Mit seinem Anwalt Patrick Baumfalk (Mitte) trifft er sich in der Teestube Lichtblick, die Karin Meyer (r.) leitet.  

„Dort haben sie mehr Ruhe.“ Die Obdachlosenunterkunft in Horrem werde gemieden. Die Stadt besteht aber weiter darauf, Götze solle die Unterkunft „Zum Wolfsberg“ nutzen. Dort herrschten „keine fürchterlichen und menschenunwürdigen Zustände“. Die Unterkunft sei zumutbar.

Das Verwaltungsgericht teilt diese Ansicht: So liege die Bereitstellung einer Obdachlosenunterkunft „im Ermessen der Gemeinde“. Es sei klar, dass die Anforderungen an eine „menschenwürdige Unterbringung“ in einer Obdachlosenunterkunft „im Vergleich etwa zu einer mietähnlichen Unterbringung wesentlich geringer anzusetzen“ seien.

Anwalt des Obdachlosen zeigt sich kämpferisch

Götzes Anwalt Patrick Baumfalk glaubt, mit der Ablehnung der Zwischenverfügung sei juristisch nicht das letzte Wort in der Angelegenheit gesprochen. Er will die Sache weiter durchfechten: Es gehe schließlich nicht um eine Unterbringung in einem „Luxushotel“.

Die Container stünden ohnehin leer. Sie könnten deshalb als Unterkunft für Obdachlose genutzt werden, wenn so deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eher zu gewährleisten sei.

Baumfalk ist sachkundiger Bürger der FDP im Planungsausschuss. Die FDP hatte vor Monaten zur Unterkunft „Am Wolfsberg“ einen Antrag gestellt. Deshalb, so schrieb die Stadt an das Gericht, liege die Vermutung nahe, Baumfalk verfolge mit der gerichtlichen Auseinandersetzung auch politische Motive.

Dieser weist dies vehement zurück. Es gehe ihm nur um seinen Mandanten. So stehe die FDP in Kerpen in einem Bündnis mit dem Bürgermeister. „Es ist also völlig befremdlich, dass dem Unterzeichner eine politische Motivation vorgeworfen wird.“