„Fake News“AfD-Politiker aus Kerpen verurteilt – Selfie von Flüchtling geteilt
Kerpen – Das Würzburger Landgericht hat im Fall der Facebook-Aktivitäten des Kerpener AfD-Politikers Theo Gottschalk ein Urteil gefällt.
So darf dieser im Internet nicht mehr das Foto teilen, das ein Flüchtling seinerzeit als Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht hat. Hier gelte das Recht am eigenen Bild.
Insbesondere dürfe Gottschalk auch nicht den falschen Eindruck erwecken, der Flüchtling habe etwas mit einem versuchten Mord zu tun. Im Wiederholungsfall müsse Gottschalk mit einer Geldstrafe rechnen. Die Kosten des bisherigen Verfahrens muss er aber jetzt schon tragen.
Wie schon berichtet, ist das Selfie im Netz für rechtsradikale Propaganda missbraucht worden. Gottschalk war einer von vielen Facebook-Nutzern, die die Falschmeldung im Netzwerk weiterverbreitet haben.
Er hat eingeräumt, dass das Teilen der gefälschten Facebook-Nachrichten eine „dumme Aktion“ gewesen sei, die er nicht mehr wiederholen werde. Wie der Gerichtssprecher sagte, zeige das Urteil, dass jeder belangt werden könne, der im Netz verleumderische Inhalte verbreite. (wm)