Stadt drohte mit PfändungEx-Polizist aus Hürth zahlt Flut-Knöllchen nun doch
Hürth – Monatelang kämpfte Karl-Heinz Streichardt gegen ein Knöllchen, das er sich nach dem Unwetter Mitte Mai eingehandelt hatte. Jetzt hat der pensionierte Polizeibeamte doch gezahlt – zähneknirschend, wie er sagt. Denn ungerecht behandelt fühlt sich der 77-jährige Pensionär nach wie vor.
Während der schweren Regenfällen am Nachmittag des 16. Mai hatte Streichardt sein Auto gerade noch rechtzeitig vor den Wassermassen aus der Tiefgarage am Hürther Bogen in Sicherheit gebracht und auf einem Grünstreifen vor dem Haus abgestellt. Auf dem Weg zurück in seine Wohnung stürzte der Senior schwer und brach sich das Steißbein. „Das waren schlimme Schmerzen, ich konnte mich kaum bewegen“, erinnert er sich.
Hürther brach sich bei einem Sturz das Steißbein und konnte das Auto erst mal nicht umsetzen
Erst am nächsten Morgen schaffte er es über die Treppe aus dem fünften Stock auf die Straße – der Aufzug funktionierte wegen der Überschwemmung nicht – und fand ein Knöllchen an seinem Auto vor, das bereits um 8.10 Uhr hinter den Scheibenwischer geklemmt worden war. 55 Euro sollte er laut dem folgenden Bußgeldbescheid bezahlen.
Streichardt räumt ein, dass er sein Auto falsch geparkt hatte. „Ich habe aber an dem Katastrophentag keinen anderen Platz gefunden und wollte den Wagen so bald wie möglich umsetzen“, erinnert er sich. Das sei aber wegen seiner Verletzung zunächst nicht möglich gewesen. Streichardt sprach beim Ordnungsamt vor, verwies auf das schwere Unwetter und seine persönliche Notlage. Er legte auch einen Arztbericht vor, der eine Steißbeinfraktur bescheinigt.
Hürth: Ordnungsamt reichte der vorgelegte Arztbericht nicht
Doch die Stadtverwaltung zeigte sich weder von den Argumenten noch vom Attest überzeugt. Das Ordnungsamt blieb unnachgiebig: Streichardt müsse zahlen. Daran änderten auch ein längerer Schriftwechsel und ein förmlicher Widerspruch nichts. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei eine Rücknahme der Verwarnung nicht möglich, teilte die Stadtverwaltung vor zwei Wochen wie bereits im Mai auf Nachfrage mit.
Das Ordnungsamt gab den Fall im September an die Staatsanwaltschaft Köln ab, die Entscheidung liegt letztendlich beim Amtsgericht Brühl. Gleichzeitig kündigte die Verwaltung aber bereits an, das Verwarngeld zuzüglich Verfahrenskosten per Pfändung einzutreiben. Das sei das übliche Verfahren, sagte Sprecher Tobias Püllen: „Es handelt sich um zwei Verwaltungsakte, die parallel erfolgen.“
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Streichardt hat jetzt genug. Vergangene Woche zahlte er im Rathaus die inzwischen auf 112 Euro angewachsene Forderung – neben dem Verwarngeld noch Gebühren und Auslagen. Eine Pfändung und noch höhere Kosten habe er nicht riskieren wollen, obwohl ihm sein Anwalt gute Erfolgsaussichten vor Gericht bescheinigt habe. „Das hätte mich aber laut Anwalt trotzdem mehrere Hundert Euro gekostet“, so Streichardt. „Das ist mir die Verwaltung nicht wert.“