Neues Quartier auf RangierbahnhofEigentümer will rechtliche Schritte prüfen
Hürth-Hermülheim – Auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs in Hermülheim soll in den kommenden Jahren ein neues Quartier mit Wohnen und Gewerbe entstehen. Der Planungsausschuss hat gerade erst beschlossen, dafür Baurecht zu schaffen – da steht schon eine Klage im Raum.
Das langgestreckte Plangebiet liegt östlich der Luxemburger Straße zwischen Köln- und Thielstraße und reicht vom Stadtbahnhof an der Hans-Böckler-Straße im Norden bis zur Bonnstraße im Süden. Der Kölner Architekt und Projektentwickler Michael Zimmermann hat die ehemaligen Eisenbahnflächen, auf denen früher Rangiergleise lagen, von der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) gekauft.
300 Wohnungen und 50 Stadthäuser in Planung
Im nördlichen Teil des neuen Stadtviertels plant Zimmermann 300 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und 50 Stadthäuser. Das Neubaugebiet soll in mehrere Quartiere unterteilt werden, in denen sich jeweils Eigentums- und Mietwohnungen sowie Stadthäuser um einzelne Erschließungshöfe herum gruppieren. Zu den Gärten der Wohnbebauung an der Kölnstraße hin ist ein Grünstreifen vorgesehen. Das alte Bahnhofsgebäude soll erhalten bleiben und für Gastronomie genutzt werden.
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Die Erschließung wird hauptsächlich über Stichstraßen von der Kölnstraße aus erfolgen. Von der Hans-Böckler-Straße könnte ein Rechtsabbieger in das Wohngebiet führen, zur Blumensiedlung hin ist ein Fuß- und Radweg geplant. Die Pläne sehen eine Verlegung des Stadtbahnhofs Hermülheim auf die andere Seite der Hans-Böckler-Straße vor, eine Trasse quer durch das Quartier wird für ein neues Stadtbahngleis nach Hürth-Mitte freigehalten.
„Städteplanerisch hervorragende Lösung“
Im Planungsausschuss erntete Zimmermann viel Zustimmung. Rüdiger Winkler (CDU) sprach von einer „architektonisch wie städteplanerisch hervorragenden Lösung für das schwierige Gelände im Zentrum von Hermülheim“. Auch Michael Kleofasz (SPD) attestierte dem Projektentwickler einen „gelungenen Planentwurf“. Beide Politiker stellten fest, dass die Planung exakt den Festlegungen des 2015 beschlossenen Wohnbaulandkonzepts entspreche.
Übergangen fühlt sich allerdings der Eigentümer eines 5500 Quadratmeter großen Grundstücks im südlichen Teil des Plangebiets an der Kölnstraße. Klaus Nielhoff, der das Grundstück nach eigenen Angaben mit seiner Schwester bewirtschaftet, kritisiert, dass dort künftig ausschließlich Gewerbe zulässig sein soll und damit die Entwicklungsperspektive für sein Grundstück erheblich eingeschränkt werde. Er werde den Bebauungsplan gegebenenfalls gerichtlich überprüfen lassen, kündigte Niehoff an.
Bürgermeister Dirk Breuer erklärte, er sehe einer Klage gelassen entgegen. Mit der Beschränkung auf Gewerbe will der Verwaltungschef das benachbarte Schützenheim vor möglichen Anwohnerklagen schützen. „Wohngebäude direkt neben dem Schützenplatz? Das mach ich nicht mit!“, so Breuer. Er betonte überdies, dass das Areal schon heute ausschließlich gewerblich genutzt werde.